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Experten-Antwort

hinzuverdienst bei voller erwerbsminderung-was zählt darunter?

von ich03.11.2010 | 11:47
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8 Antworten

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hallo wie ist den die genaue bezeichnung eines hinzuverdienstes? wenn man keinen arbeitsvertrag eingeht sondern nur über eine mitgliedschaft provisionen erhält , ist das dann auch ein zuverdienst? man arbeitet ja nicht. v.g

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ich,

wie bereits ausgeführt wurde, ist auf die Rente wegen Erwerbsminderung nur Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung und Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit anzurechnen. Inwieweit Arbeitseinkommen vorliegt, wird dem Steuerbescheid entnommen. Das heißt, werden die Provisionen im Steuerbescheid beispielsweise als Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausgewiesen, sind sie auch als Hinzuverdienst der jeweiligen Hinzuverdienstgrenze gegenüber zu stellen.

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7 Antworten

icham 03.11.2010 | 13:49
hallo ich denke an eine mitgliedschaft bei LR.als partner bekommt man dort 40% preisnachlass.wirbt man einen kunden und er wird auch partner dann erhält man vom warenwert eine kleine provision. wirbt man keine kunden dann kan man dort nur zum eigenbedarf einkaufen.
RFnam 03.11.2010 | 13:40
Es wäre wünschenswert, wenn Sie die Angaben hinsichtlich der Mitgliedschaft (als was, bei was...) und der Provision (Zinserträge, Anteil aus angelegtem Kapitalvermögen...) präzisieren. Dann könnte eingeschätzt werden, ob ein Hinzuverdienst im Sinne des § 96a SGB VI vorliegt.
RFnam 03.11.2010 | 15:47
Der Produktvertrieb von LR Health & Beauty Systems erfolgt durch ein Vertriebssystem mit selbständigen LR-Partnern. Das könnte heissen: - die Provision aus dem Vertrieb an Dritte sind Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, für die die Hinzuverdienstgrenze von 400,00 EUR zu beachten ist. Wenn nur gelegentlich etwas für Verwandte und Bekannte bestellt wird, besteht kaum Gefahr des Überschreitens. - der Preisnachlass für den eigenen Bedarf wäre nur als Rabatt zu betrachten. ------------------------------------------------------------------------------------------------- Diese Art der Rabattgewährung erfolgt nach meiner Kenntnis auch durch andere Versandhandelshäuser. Aber aufgepasst: Es soll vorgekommen sein, dass das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung die Vertriebspartner mit höheren Umsätzen als Selbständige zu einer Steuernachzahlung (Gewinn- oder Umsatzsteuer oder so) verdonnert haben soll.
icham 03.11.2010 | 15:54
vielen dank für die antwort. da ich ein sehr vorsichtiger mensch bin, werde ich dies nur für mich nutzen und für keinen anderen bestellen. v.g
-_-am 03.11.2010 | 22:48
Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist. http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__15.html Preisnachlässe in Form von Rabatten für Sammelbestellungen sind kein Arbeitseinkommen, solange vom Finanzamt nicht eine selbständige Erwerbstätigkeit angenommen wird. Das monatlich zu berücksichtigende Arbeitseinkommen wäre dann 1/12 des im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Gewinns. Nur wenn dieser monatliche Betrag 400 EUR überschreiten würde, läge ein rentenschädliches Arbeitseinkommen vor.
icham 04.11.2010 | 08:13
irgendwie werde ich immer mehr verunsichert.bis zum letzten absatz klang alles gut. v.g
icham 04.11.2010 | 08:37
vielen dank. das hat es jetzt auf den punkt gebracht. v,g
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