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Hinzuverdienst bei voller EU Rente

von Stefan Fichtner03.08.2013 | 15:32
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Sehr geehrte Expernt, ich wende mich noch einmal an Sie mit einer Frage. Ich bekomme eine volle EU Rente, die bis 2015 befristet ist.Laut Rentenbescheid darf ich 400 ,- Hinzuverdienen (nach der Neureglung nun 450,- Euro ?). Lange vor der Rente hatte ich mal so einen Minijob und musste jeden Monat eine Abrechnung bei Arbeistamt einreichen auf der der Betrag und eine Stundenzahl unter 15 Stunden die Woche bescheinigt wurde. Meine Frage: 1) Muss man bei einer Rente wie ich sie habe auch jeden Monat eine Abrechnung + Stundenzahlbescheinigung einreichen? 2) Ist dabei die Zahl der Stunden pro Tag auch zugeben oder nur die Wochenstunden? 3)Bisher habe ich nur Jobangebote gefunde bei denen man Min. 4 Stunden am Tag machen muss. Ich habe aber nur eine Belastbarkeit bis drei Stunden. Angenommen, ich würde es auf vier Stunden am Tag schaffen, wir würde sich dies auch meine EU Rente auswirken bei einer Stunden mehr? Anders gefragt: Würde mir die EU Rente komplett gestrichen, nur noch zur Hälfte, zu 3/4 oder weiter ganz ausgezahlt? Bereits im voraus Vielen Dank für Ihre Antwort! Mfg, Stefan Fichtner

3 Antworten

:(((am 03.08.2013 | 17:08
Nutzen Sie bitte dazu die Suchfunktion oder Googeln Sie. Das wurde alles wurde hier schon zigtausendfach durchgekaut.. Bisschen Mühe sollten Sie schon selbst machen und sich nicht alles auf dem Silbertabeltt servieren lassen.
Otto N.am 03.08.2013 | 20:49
Sobald Sie dazu in der Lage sind, MINDESTENS drei Stunden täglich zu arbeiten, sind Sie nicht mehr vollständig erwerbsgemindert, sondern allenfalls nur noch teilweise. Es wäre sogar denkbar, dass Ihr tatsächliches Leistungsvermögen noch einmal neu festgestellt wird, sofern die DRV erfährt, dass Sie offenbar mehr leisten können als bisher angenommen wurde. Sollte diese Neu-Einschätzung ergeben, dass Sie auf Kosten Ihrer Restgesundheit arbeiten, würde sich an Ihrem bisherigen Status nichts ändern. Aber wie gesagt, das müsste vom sozialmedizinischen Dienst der DRV bestätigt werden!
-am 05.08.2013 | 13:24
>Hinzuverdienst neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (EM): Die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Erwerbs-minderungsrente beträgt z.Zt. 450,00 Euro brutto / monatlich. Die Anzahl der geleisteten Stunden sind hierbei unerheblich. Der Rentenversicherungsträger ist über die Aufnahme einer Tätigkeit zu informieren. >Rentenanspruch: Eine Rente wegen voller EM wird gezahlt, wenn auf Grund des Gesundheitszustandes das Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes unter 3 Stunden täglich gesunken ist. Sie geben an, dass bei Ihnen nur noch eine Belastbarkeit bis 3 Stunden gegeben ist. Wir gehen deshalb davon aus, dass Ihr Rentenanspruch allein auf dieser med. Beurteilung beruht (und nicht auf Grund der Arbeitsmarktlage). Wird eine Tätigkeit ggf. auf Kosten Ihrer Gesundheit von mehr als 3 Stunden täglich ausgeübt, so ist dies grundsätzlich unschädlich. Eine Überprüfung hinsichtlich des Leistungsvermögens und des Rentenanspruches kann ggf. durch den Rentenversicherungsträger erfolgen. Liegt weiterhin eine volle EM aus gesundheitlichen Gründen vor, können Sie mehr als 450,00 Euro brutto/monatl. verdienen und anstelle der Vollrente eine Teilrente beziehen (s. Rentenbescheid). Für weitere Fragen, steht Ihnen die Beratungsstelle vor Ort gerne zur Verfügung (ggf. bitte Terminvereinbarung beachten).
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