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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei Vollrente

von Gerlinde Schikowski08.07.2013 | 15:15
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3 Antworten

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Mir ist nicht genau klar, was ich alles beachten muss, wenn ich eine Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze annehmen möchte. Angenommen, ich beziehe eine Vollrente wg. Alters, welche Abgaben müssen mein Arbeitgeber und ich dann noch in welcher Höhe zahlen (Pflege-, Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung)? Würde die Möglichkeit bestehen, die Vollrente bspw. erst mit 70 Jahren zu beantragen und so lange weiterzuarbeiten? Und bestehen Unterschiede in der Besteuerung des Einkommens vor und nach dem gesetzlichen Renteneintrittsalter, wenn man weiterhin einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen möchte? ..vielleicht gibt es Informationsmaterialien, die über das Thema umfassend informieren? Mit freundlichen Grüßen, Gerlinde Schikowski

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerlinde Schikowski,

natürlich können Sie die Altersrente auch erst mit 70 beantragen und bis dahin ganz normal weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Ihre Rente würde dann sogar um Zuschläge erhöht - ähnlich wie bei den 0,3% Abschlag/Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme gibt es 0,5 % Zuschlag pro Monat ohne Rente nach der Regelaltersgrenze.

Wenn Sie die Vollrente wegen Alters in Anspruch nehmen, dann besteht ab der Regelaltersgrenze keine Hinzuverdienstbeschränkung. In der Rentenversicheurng sind Sie ab Bezug der Vollrente versicherungsfrei (§ 5 Abs. 4 SGB VI), Ihr Arbeitgeber muss jedoch nach § 172 Abs. 1 SGB VI seinen Beitragsanteil zahlen.

Zum Steuerrecht und den anderen Sozialversicherungszweigen können wir hier im Forum der RV leider keine Auskunft geben.

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2 Antworten

DarkKnight RVam 09.07.2013 | 07:04
@Experte: Seit wann gibt die RV keine allgemeinen Hinweise zum Steuerrecht??? Hallo Gerlinde, ich möchte den Beitrag des Experten nur kurz noch ergänzen. Je später Sie in Rente gehen, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil Ihrer rente. Etwas genauere Angaben können hier erst gemacht werden, wenn auch Sie Ihren Beitrag mit Daten füllen! Ansonsten geht es nur pauschal: Rentenbeginn 2013 = Besteuerungsantei 66% 2014 = 68% 2015 = 70% ........ 2020 = 80% und danach geht es mit 1%-Schritten weiter... bis bei einem Rentenbeginn im Jahre 2040 der Besteuerungsanteil bei 100% liegt!! 8-)
DarkKnight RVam 09.07.2013 | 07:04
@Experte: Seit wann gibt die RV keine allgemeinen Hinweise zum Steuerrecht??? Hallo Gerlinde, ich möchte den Beitrag des Experten nur kurz noch ergänzen. Je später Sie in Rente gehen, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil Ihrer rente. Etwas genauere Angaben können hier erst gemacht werden, wenn auch Sie Ihren Beitrag mit Daten füllen! Ansonsten geht es nur pauschal: Rentenbeginn 2013 = Besteuerungsantei 66% 2014 = 68% 2015 = 70% ........ 2020 = 80% und danach geht es mit 1%-Schritten weiter... bis bei einem Rentenbeginn im Jahre 2040 der Besteuerungsanteil bei 100% liegt!! 8-)
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