Hallo Daniel Stein,
als Hinzuverdienst zählt bei einem Selbständigen der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit, also genau der Betrag, der im Steuerbescheid in der ersten Zeile unter der Bezeichnung "Einkünfte aus Gwerbebetrieb" oder "... aus selbständiger Arbeit" zu finden ist.
Sofern die von Ihnen genannten Beträge dieesn steuerrechtlichen Gewinn mindern, dann mindern sie damit auch den Hinzuverdienst. Diese steuerrechtliche (Vor-)Frage können wir jedoch hier im Forum der Rentenversicherung nicht beantworten.