Hallo Sybille,
erst einmal ist es wohl so richtig. Auch wenn die Begründung genau genommen nicht korrekt ist.
Vermutlich wird aber anstatt dass Sie nun erstatten müssen direkt mit der nach der EM-Rente folgenden Altersrentennachzahlung verrechnet.
Dazu müsste ein Hinweis im Bescheid stehen (Nachzahlung wird erst einmal einbehalten...)
Aber auch das wäre dann ja korrekt, denn Sie haben ja weiterhin erst einmal die halbe EM-Rente erhalten (bis Ende Dez. 2022?).
Spätestens mit der Spitzabrechnung, die Sie vorzeitig mit Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses veranlassen können, würde es dann aber korrigiert.
Denn für die Zeit des EM-Bezuges würde Ihr Jahreseinkommen für 2022 um Ihren individuellen Freibetrag gemindert. Die Differenz würde dann durch 12 (Monate) geteilt werden. Hiervon 40% mindert die Rente mtl. für die Zeit Januar bis Juni 2022 bzw. wenn Sie immer noch darüber liegen, dann entsprechend der Hinweise im Rentenbescheid.
Ab Juli 2022 ist es dann eine 'neue' Rente. Hier gilt dann für den Zeitraum ab Rentenbeginn (also ab 01.07.2022) bis 31.12.2022 der Freibetrag in Höhe von 46.060,00 EUR.
Wenn die Bescheide jetzt gerade erst hereingeflattert sind, achten Sie auf die dort angegebenen Daten der Widerspruchsfrist. Und wenn Ihr Arbeitgeber für den Februar 2023 pünktlich die Endabrechnung stellt (Arbeitsverhältnis endet ja, sagten Sie), dann senden Sie diese umgehend an Ihre zuständige DRV, betonen, dass das Arbeitsverhältnis nun beendet ist und bitten um sofortige Feststellung der tatsächlichen Hinzuverdienstberechnung für das Jahr 2022 (sofortige Spitzabrechnung) und sich daraus ergebender Anpassung der Beträge.
Dies können Sie online machen und haben gleich einen Nachweis
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se…
Falls Ihr Arbeitgeber trödelt (warum auch immer) legen Sie innerhalb der Widerspruchsfrist vorsorglich fristwahrend Widerspruch gegen die Bescheide ein. Damit haben Sie dann nichts verpasst, das regelt sich dann alles.
Also ganz entspannt bleiben, alles wird gut!