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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei Witwenrente

von Armin Jäger28.10.2016 | 15:11
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2 Antworten

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Beziehe Altersrente für Schwerbehinderte und möchte noch was hinzuverdienen. Wird der Hinzuverdienst komplett auf meine Witwenrente angerechnet oder nicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Armin Jäger,

für Witwerrenten gilt ein Freibetrag in Höhe von aktuell 803,88 Euro (Ost: 756,62 Euro).

Bis zu dieser Grenze wird von zusätzlichen Einkünften nichts auf die Witwerrente angerechnet.

Bei der Prüfung, wie hoch die zusätzlichen Einkünfte sind, wird von Netto-Beträgen ausgegangen. D.h. Ihre Altersrente wird nicht in voller Höhe berücksichtigt, sondern um 13 % (bei Rentenbeginn bis 2010) bzw. 14 % (bei Rentenbeginn ab 2011) gekürzt.

Auch Arbeitsentgelt wird nur in gekürztem Umfang berücksichtigt, sofern es der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegt; nicht versicherungspflichtiges Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung und Arbeitsentgelt, das wegen Bezugs einer Altersvollrente versicherungsfrei ist, wird in voller Höhe berücksichtigt.

Das sich ergebende zusätzliche Gesamteinkommen wird mit der Hinzuverdienstgrenze verglichen; der Betrag, der die Hinzuverdienstgrenze übersteigt wird zu 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet (d.h. die Witwerrente wird um diese 40 % gekürzt).

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1 Antworten

Konrad Schießlam 28.10.2016 | 18:53
Nein, nur 40% des übersteigenden anrechnungspflichtigen Betrages. Dieser Betrag ist immer das 26,4fache des jeweils geltenden Rentenwertes, derzeit 30,45 x 26,4 803,88. Angenommen , eigene Brutto Rente 700-98 Euro minus 14% Abschlag 602,-- 450,-- Geringverdiener Job ......... 1052,-- hiervon 40 % Euro 42,08 weniger Bruttorente. Am eigenen Einkommen ändert sich aber nichts. MfG.
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