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Hinzuverdienst bei Witwenrente

von Silvia Beckere12.05.2007 | 17:36
1813 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich weiss, dass das Thema schon oft besprochen wurde, doch ich habe trotzdem noch einige Fragen auf dennen ich im Forum keine Antwort gefunden habe. Ich bin 64 Jahre alt und ich bekomme 785€(netto) Witwenrente im Monat. Wiewiel darf ich im Monat dazu verdienen ohne Abzüge zahlen zu müssen? Ich danke für Hinweise oder Antworten schon mal im Vorraus. MFG Silvia

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.05.2007 | 10:23

Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet, wenn ein Freibetrag überschritten wird. Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird aber nur zu 40 Prozent angerechnet. Der zu berücksichtigende Freibetrag ist auf monatlich 689,83 Euro (Ost 606,41 Euro) festgesetzt. Er erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um 146,33 Euro (Ost 128,63 Euro).

3 Antworten

Schiko.am 12.05.2007 | 19:27
Aus ihrer frage kann man zwei verschiedene antworten rauslesen. Meinen sie wie hoch der zuverdienst nach steuerklasse I monatllich sein darf ohne steueranfall? Sozialver- sicherungsbeibeiträge werden automatisch fällig. Steuer fällt erst an , wenn der monatliche bruttoverdienst überr euro 897 liegt.Bei der steuererklärung wird der steueranteil der rente aufgerechnet, es fällt steuernach- zahlung an. Nach dem hinweis, dass thema wurde hier schon oft be- handelt meinen sie vermutlich die anrechnung des eigenen arbeitseinkommen auf die brutto witwenrente die sie mit 785 netto nennen. Hierzu folgendes: 1.150,00 brutto angenommen gekürzt um 40% verbleiben 0.690,00 als berechnungsgrundlage. Minus ( ab 1.7.07) 0.693,53 anfrechnungsfrei ( 26,27 RW.x 26,4 fach) ändert dies an der witwenrente nichts, weil die 40% anrechnung von 0 nichts ergibt.In den neuen ländern sind 609,58 anrechnungsfrei. Hoffe das richtige getroffen zu haben. Mit freundlichen Grüßen.
bekissam 12.05.2007 | 23:27
Meinen Sie, ohne dass Abzüge von Ihrer Witwenrente im Rahmen der Einkommensanrechnung erfolgen? Mit der Einschränkung, dass sich die Prozentsätze für den Pauschalabzug ab 01.07.2007 ändern - siehe Broschüre unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de… Wichtige Änderung: Bei Minijobs gibt es keinen Pauschalabzug mehr. Das Entgelt wird voll angerechnet (bisher 20 % Abzug).
dioneam 07.08.2007 | 19:06
gilt die witwenrente selbst schon als hinzuverdienst ?
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