Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet, wenn ein Freibetrag überschritten wird. Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird aber nur zu 40 Prozent angerechnet. Der zu berücksichtigende Freibetrag ist auf monatlich 689,83 Euro (Ost 606,41 Euro) festgesetzt. Er erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um 146,33 Euro (Ost 128,63 Euro).
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