Hallo Kryon,
zunächst ein wichtiger Hinweis: Die Einkommensanrechnung bei Witwenrenten ist unabhängig vom Alter. Anders als bei Altersrenten wird also auch nach dem 65. Lebensjahr Einkommen angerechnet.
Der Freibetrag für die Witwenrente beträgt in den alten Bundesländern 718,08 Euro und in den neuen Bundesländern 637,03 Euro.
Wird ausschließlich Entgelt aus einer Beschäftigung bezogen, so wird aus dem Bruttoentgelt durch pauschalen Abzug von 40 % ein Nettoentgelt gebildet. Dieses wird dem Freibetrag gegenübergestellt. Übersteigt das Nettoentgelt den Freibetrag, dann werden 40 % des übersteigenden Betrages von der Witwenrente abgezogen.
Zu beachten ist aber, dass bei der Witwenrente nicht nur Entgelte aus einer Beschäftigung, sondern auch eigene Versichertenrenten, Kapitaleinkünfte, Lolhnersatzleistungen und ähnliches angerechnet werden. Bei jeder dieser Einkommensarten gibt es unterschiedliche Pauschalabzüge und Berechnugnsweisen. Es ist daher leider nicht möglich, Ihr Beispiel mit einer "einfachen" Lösung zu beantworten.
Sofern im konkreten Einzelfall genauere Auskünfte benötigt werden, empfehle ich eine individuelle Beratung in einer der A+B-Stellen der Deutschen Rentenversicherung (Adressen finden Sie rechts oben).
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