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Experten-Antwort

Hinzuverdienst Bescheinigung

von Roman30.06.2021 | 09:48
227 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Expertenteam, Bei mir wurde nun im laufendem EM Antrages eine Hinzuverdienst Bescheinigung des AG angefordert. Diese habe ich bereits zurückgesendet an die RV. Wielange wird es danach noch in der Regel dauern bis ich ggf den positiven Bescheid über den EMR Antrag erhalte? Kann man dies irgendwie zeitlich eingrenzen. MfG Roman

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Roman,

normalerweise kann man davon ausgehen, dass es nur noch ein paar Wochen dauern wird bis ein Bescheid erteilt werden kann.

Genaueres können Sie telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeitung erfragen.

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9 Antworten

Klklam 30.06.2021 | 09:58
1 Woche bis 6 Monate
Snowam 30.06.2021 | 12:20
Da bei mir der gleiche Fall vorliegt.. Hier meine Erfahrung bis jetzt.. Hinzuverdienstbescheinigung am 24.4. im Briefkasten der DRV (Sendungsverfolgung da Einschreiben), die VdK hat mittlerweile 2x Sachstandanfrage gemacht... Keine Antwort... Ich habe nach langem probieren eine Sachbearbeiterin erreicht.... Jaaaaaa, das dauert noch... Wir sind total überlastet!!! Mir wurde zu dem Schreiben eine Frist gesetzt wann es wieder bei DRV sein muss (14.Mai), aber das könnten Sie sich sparen... Denke die VdK und mein Anwalt werden jetzt Untätigkeitsklage einreichen... Auch wenn ich dadurch noch länger warten muss... Es muss mal was passieren.... Gruß
Siehe hieram 30.06.2021 | 12:34
Zitat von Snow anzeigenausblenden
Sehr geehrtes Expertenteam, Bei mir wurde nun im laufendem EM Antrages eine Hinzuverdienst Bescheinigung des AG angefordert. Diese habe ich bereits zurückgesendet an die RV. Wielange wird es danach noch in der Regel dauern bis ich ggf den positiven Bescheid über den EMR Antrag erhalte? Kann man dies irgendwie zeitlich eingrenzen. MfG Roman
Da bei mir der gleiche Fall vorliegt.. Hier meine Erfahrung bis jetzt.. Hinzuverdienstbescheinigung am 24.4. im Briefkasten der DRV (Sendungsverfolgung da Einschreiben), die VdK hat mittlerweile 2x Sachstandanfrage gemacht... Keine Antwort... Ich habe nach langem probieren eine Sachbearbeiterin erreicht.... Jaaaaaa, das dauert noch... Wir sind total überlastet!!! Mir wurde zu dem Schreiben eine Frist gesetzt wann es wieder bei DRV sein muss (14.Mai), aber das könnten Sie sich sparen... Denke die VdK und mein Anwalt werden jetzt Untätigkeitsklage einreichen... Auch wenn ich dadurch noch länger warten muss... Es muss mal was passieren.... Gruß
Eine Untätigkeitsklage wird in diesem Fall wenig Aussicht auf Erfolg haben. Vom Eingang des Schreibens im Briefkasten bis zur Verfügbarkeit zur Bearbeitung vergehen aufgrund der vorgeschriebenen Arbeitsläufe (sannen und digitalisieren) bis dahin schon mal 10-14 Tage. Dazu kommt, dass aufgrund der Feiertage insbesondere im Mai die Mitarbeiter wohl auch teilweise Urlaubsansprüche wahrgenommen haben, die Ihnen aber auch zustehen. Als Sie selbst noch gearbeitet haben, haben Sie wohl auch selbst darauf beharrt, auch Brückentage nutzen zu können?? Den Gerichten ist also bekannt, dass eine länger dauernde Bearbeitungszeit nicht gleichzusetzen ist mit Untätigkeit. Aber wenn Sie meinen, Ihr Anwalt soll daran dann auch verdienen, dann können Sie es natürlich versuchen. Es wird den Vorgang auf jeden Fall verzögern, denn dann landet er in der Rechtsabteilung und 'schmort' dort vor sich hin, anstatt abschließend bearbeitet zu werden. Ansonsten spricht die Rückfrage zum Hinzuverdienst dafür, dass die Entscheidung kurz vor abschließender Bewilligung steht, denn im Falle einer Ablehnung wäre ein Hinzuverdienst 'egal'.
Romanam 30.06.2021 | 12:47
Danke siehe hier. Ich denke auch das es vermutlich noch etwas dauert. Das es Monate dauert kann ja nur eine Ausnahme sein. 4 bis 6 Wochen ist vermutlich realistisch. Mfg Roman
Snowam 30.06.2021 | 13:52
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Sehr geehrtes Expertenteam,

Bei mir wurde nun im laufendem EM Antrages eine Hinzuverdienst Bescheinigung des AG angefordert. Diese habe ich bereits zurückgesendet an die RV.

Wielange wird es danach noch in der Regel dauern bis ich ggf den positiven Bescheid über den EMR Antrag erhalte?

Kann man dies irgendwie zeitlich eingrenzen.

MfG

Roman[/quote]

Da bei mir der gleiche Fall vorliegt.. Hier meine Erfahrung bis jetzt..

Hinzuverdienstbescheinigung am 24.4. im Briefkasten der DRV (Sendungsverfolgung da Einschreiben), die VdK hat mittlerweile 2x Sachstandanfrage gemacht... Keine Antwort...

Ich habe nach langem probieren eine Sachbearbeiterin erreicht.... Jaaaaaa, das dauert noch... Wir sind total überlastet!!!

Mir wurde zu dem Schreiben eine Frist gesetzt wann es wieder bei DRV sein muss (14.Mai), aber das könnten Sie sich sparen...

Denke die VdK und mein Anwalt werden jetzt Untätigkeitsklage einreichen... Auch wenn ich dadurch noch länger warten muss...

Es muss mal was passieren....

Gruß [/quote]

Eine Untätigkeitsklage wird in diesem Fall wenig Aussicht auf Erfolg haben. Vom Eingang des Schreibens im Briefkasten bis zur Verfügbarkeit zur Bearbeitung vergehen aufgrund der vorgeschriebenen Arbeitsläufe (sannen und digitalisieren) bis dahin schon mal 10-14 Tage.

Dazu kommt, dass aufgrund der Feiertage insbesondere im Mai die Mitarbeiter wohl auch teilweise Urlaubsansprüche wahrgenommen haben, die Ihnen aber auch zustehen.

Als Sie selbst noch gearbeitet haben, haben Sie wohl auch selbst darauf beharrt, auch Brückentage nutzen zu können??

Den Gerichten ist also bekannt, dass eine länger dauernde Bearbeitungszeit nicht gleichzusetzen ist mit Untätigkeit.

Aber wenn Sie meinen, Ihr Anwalt soll daran dann auch verdienen, dann können Sie es natürlich versuchen. Es wird den Vorgang auf jeden Fall verzögern, denn dann landet er in der Rechtsabteilung und 'schmort' dort vor sich hin, anstatt abschließend bearbeitet zu werden.

Ansonsten spricht die Rückfrage zum Hinzuverdienst dafür, dass die Entscheidung kurz vor abschließender Bewilligung steht, denn im Falle einer Ablehnung wäre ein Hinzuverdienst 'egal'.

Da bei mir der gleiche Fall vorliegt.. Hier meine Erfahrung bis jetzt.. Hinzuverdienstbescheinigung am 24.4. im Briefkasten der DRV (Sendungsverfolgung da Einschreiben), die VdK hat mittlerweile 2x Sachstandanfrage gemacht... Keine Antwort... Ich habe nach langem probieren eine Sachbearbeiterin erreicht.... Jaaaaaa, das dauert noch... Wir sind total überlastet!!! Mir wurde zu dem Schreiben eine Frist gesetzt wann es wieder bei DRV sein muss (14.Mai), aber das könnten Sie sich sparen... Denke die VdK und mein Anwalt werden jetzt Untätigkeitsklage einreichen... Auch wenn ich dadurch noch länger warten muss... Es muss mal was passieren.... Gruß
Eine Untätigkeitsklage wird in diesem Fall wenig Aussicht auf Erfolg haben. Vom Eingang des Schreibens im Briefkasten bis zur Verfügbarkeit zur Bearbeitung vergehen aufgrund der vorgeschriebenen Arbeitsläufe (sannen und digitalisieren) bis dahin schon mal 10-14 Tage. Dazu kommt, dass aufgrund der Feiertage insbesondere im Mai die Mitarbeiter wohl auch teilweise Urlaubsansprüche wahrgenommen haben, die Ihnen aber auch zustehen. Als Sie selbst noch gearbeitet haben, haben Sie wohl auch selbst darauf beharrt, auch Brückentage nutzen zu können?? Den Gerichten ist also bekannt, dass eine länger dauernde Bearbeitungszeit nicht gleichzusetzen ist mit Untätigkeit. Aber wenn Sie meinen, Ihr Anwalt soll daran dann auch verdienen, dann können Sie es natürlich versuchen. Es wird den Vorgang auf jeden Fall verzögern, denn dann landet er in der Rechtsabteilung und 'schmort' dort vor sich hin, anstatt abschließend bearbeitet zu werden. Ansonsten spricht die Rückfrage zum Hinzuverdienst dafür, dass die Entscheidung kurz vor abschließender Bewilligung steht, denn im Falle einer Ablehnung wäre ein Hinzuverdienst 'egal'.
Prinzipiell sehe ich es auch so wie Sie, nur so gar keine Antwort nach 2 Sachstandanfragen und 8 Wochen...mschen irgendwie mürbe
Snowam 30.06.2021 | 16:48
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Sehr geehrtes Expertenteam,

Bei mir wurde nun im laufendem EM Antrages eine Hinzuverdienst Bescheinigung des AG angefordert. Diese habe ich bereits zurückgesendet an die RV.

Wielange wird es danach noch in der Regel dauern bis ich ggf den positiven Bescheid über den EMR Antrag erhalte?

Kann man dies irgendwie zeitlich eingrenzen.

MfG

Roman[/quote]

Da bei mir der gleiche Fall vorliegt.. Hier meine Erfahrung bis jetzt..

Hinzuverdienstbescheinigung am 24.4. im Briefkasten der DRV (Sendungsverfolgung da Einschreiben), die VdK hat mittlerweile 2x Sachstandanfrage gemacht... Keine Antwort...

Ich habe nach langem probieren eine Sachbearbeiterin erreicht.... Jaaaaaa, das dauert noch... Wir sind total überlastet!!!

Mir wurde zu dem Schreiben eine Frist gesetzt wann es wieder bei DRV sein muss (14.Mai), aber das könnten Sie sich sparen...

Denke die VdK und mein Anwalt werden jetzt Untätigkeitsklage einreichen... Auch wenn ich dadurch noch länger warten muss...

Es muss mal was passieren....

Gruß [/quote]

Eine Untätigkeitsklage wird in diesem Fall wenig Aussicht auf Erfolg haben. Vom Eingang des Schreibens im Briefkasten bis zur Verfügbarkeit zur Bearbeitung vergehen aufgrund der vorgeschriebenen Arbeitsläufe (sannen und digitalisieren) bis dahin schon mal 10-14 Tage.

Dazu kommt, dass aufgrund der Feiertage insbesondere im Mai die Mitarbeiter wohl auch teilweise Urlaubsansprüche wahrgenommen haben, die Ihnen aber auch zustehen.

Als Sie selbst noch gearbeitet haben, haben Sie wohl auch selbst darauf beharrt, auch Brückentage nutzen zu können??

Den Gerichten ist also bekannt, dass eine länger dauernde Bearbeitungszeit nicht gleichzusetzen ist mit Untätigkeit.

Aber wenn Sie meinen, Ihr Anwalt soll daran dann auch verdienen, dann können Sie es natürlich versuchen. Es wird den Vorgang auf jeden Fall verzögern, denn dann landet er in der Rechtsabteilung und 'schmort' dort vor sich hin, anstatt abschließend bearbeitet zu werden.

Ansonsten spricht die Rückfrage zum Hinzuverdienst dafür, dass die Entscheidung kurz vor abschließender Bewilligung steht, denn im Falle einer Ablehnung wäre ein Hinzuverdienst 'egal'.

Da bei mir der gleiche Fall vorliegt.. Hier meine Erfahrung bis jetzt.. Hinzuverdienstbescheinigung am 24.4. im Briefkasten der DRV (Sendungsverfolgung da Einschreiben), die VdK hat mittlerweile 2x Sachstandanfrage gemacht... Keine Antwort... Ich habe nach langem probieren eine Sachbearbeiterin erreicht.... Jaaaaaa, das dauert noch... Wir sind total überlastet!!! Mir wurde zu dem Schreiben eine Frist gesetzt wann es wieder bei DRV sein muss (14.Mai), aber das könnten Sie sich sparen... Denke die VdK und mein Anwalt werden jetzt Untätigkeitsklage einreichen... Auch wenn ich dadurch noch länger warten muss... Es muss mal was passieren.... Gruß
Eine Untätigkeitsklage wird in diesem Fall wenig Aussicht auf Erfolg haben. Vom Eingang des Schreibens im Briefkasten bis zur Verfügbarkeit zur Bearbeitung vergehen aufgrund der vorgeschriebenen Arbeitsläufe (sannen und digitalisieren) bis dahin schon mal 10-14 Tage. Dazu kommt, dass aufgrund der Feiertage insbesondere im Mai die Mitarbeiter wohl auch teilweise Urlaubsansprüche wahrgenommen haben, die Ihnen aber auch zustehen. Als Sie selbst noch gearbeitet haben, haben Sie wohl auch selbst darauf beharrt, auch Brückentage nutzen zu können?? Den Gerichten ist also bekannt, dass eine länger dauernde Bearbeitungszeit nicht gleichzusetzen ist mit Untätigkeit. Aber wenn Sie meinen, Ihr Anwalt soll daran dann auch verdienen, dann können Sie es natürlich versuchen. Es wird den Vorgang auf jeden Fall verzögern, denn dann landet er in der Rechtsabteilung und 'schmort' dort vor sich hin, anstatt abschließend bearbeitet zu werden. Ansonsten spricht die Rückfrage zum Hinzuverdienst dafür, dass die Entscheidung kurz vor abschließender Bewilligung steht, denn im Falle einer Ablehnung wäre ein Hinzuverdienst 'egal'.
Siehe hier. Bitte noch eine Rückfrage Sie schreiben, es deutet auf eine Bewilligung der EM Rente hin, ich war aber noch nicht bei einem Gutachter Geht das denn auch ohne? Danke für Ihre Antwort Gruss Snow
Siehe hieram 30.06.2021 | 16:55
Ja, das geht auch ohne. Wenn nämlich aufgrund der vorliegenden (und ggfs. noch nachträglich bei den Ärzten angeforderte) Unterlagen nach 'Aktenlage' entschieden werden kann. Eine (zusätzliche) Vorstellung bei einem Gutachter ist dann entbehrlich.
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