Unabhängig davon, wie das Arbeitseinkommen bei Selbständigen ermittelt wird (Nachweis oder pauschalierende Ermittlung), gelten die "allgemeinen" Grundsätze zum zweimaligen Überschreiten entsprechend. Wird das Arbeitseinkommen konkret, wie von Ihnen angegeben, nachgewiesen, so wird die höchstmögliche Hinzuverdienstgrenze (für eine 1/3-Teilrente) überschritten und der Anspruch auf Ihre Altersrente ist in vollen Umfang entfallen. Ein erneuter Anspruch auf Ihre Altersrente besteht nur, wenn (erneut) sämtliche Anspruchvoraussetzungen erfüllt sind.
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