Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Hinzuverdienst / Betragsüberschreitung

von Bernhard07.02.2009 | 16:55
1072 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich werden ab Mai vorgezogene Altersrente wg. Arbeitslosigkeit beziehene. Freiberuflich erziele ich unregelmäßig Einnahmen. Die Grenze von 400 € ist bekannt. Wenn ich nun in einem Monat z.B. 5000 € beziehe wird die Rente für diesen Monat auf 0 gekürzt. Ich habe nun 2 unterschiedliche Auskünfte: 1. Kürzung nur im betreffenden Monat, dann geht die Rentenzahlung normal weiter 2. Durch den hohen Betrag verfällt die Rente und muss neu beantragt werden. Was ist da wohl richtig?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.02.2009 | 13:13

Unabhängig davon, wie das Arbeitseinkommen bei Selbständigen ermittelt wird (Nachweis oder pauschalierende Ermittlung), gelten die "allgemeinen" Grundsätze zum zweimaligen Überschreiten entsprechend. Wird das Arbeitseinkommen konkret, wie von Ihnen angegeben, nachgewiesen, so wird die höchstmögliche Hinzuverdienstgrenze (für eine 1/3-Teilrente) überschritten und der Anspruch auf Ihre Altersrente ist in vollen Umfang entfallen. Ein erneuter Anspruch auf Ihre Altersrente besteht nur, wenn (erneut) sämtliche Anspruchvoraussetzungen erfüllt sind.

5 Antworten

Schadeam 07.02.2009 | 17:28
das wird wohl davon abhängen, ob Sie den Gewinn durch laufende monatliche Gewinnermittlungen monatlich belegen können und wollen. Wenn das geht, tendiere ich zu Lösung 1). Geht das nicht, haben wir nur den Jahresgewinn und dann darf der 4800 € nicht überschreiten = Lösung 2). Wie Sie das schaffen ist Ihr Problem.
Bernhardam 07.02.2009 | 17:37
Es dreht sich bei meiner Frage nicht um die Betragsgrenze von 400 €, ci habe eine "Buchhaltung" und kann jeden Monat einzeln nachweisen. Die 400 werden meist eingehalten. Problem ist ein Monat in dem wesentlich mehr eingenommen wird. Dass die Mehreinnahmen zu einer Rentekürzung führen ist klar (und akzeptiert). Problem sind die beiden unterschiedlichen Auskünfte aus meinem 1. Beitrag. Diese kommen von der Beratern der Rentenversicherung. Also: Wenn ich in einem Monat mehr als die Rente einnehmen wird die Rente auf 0 gekürzt. Geht es dann im nächsten Monat normal weiter oder muss die Rente komplett neu beantragt werden ? oder ...
-_-am 07.02.2009 | 17:54
Normalerweise gilt: Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist. http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__15.html… Doch wie oft, gibt es das "Hintertürchen" bei Arbeitseinkommen, die in unregelmäßiger Höhe erzielt werden. Sie können dann einen bestimmten Zeitraum oder jeden einzelnen Monat auch gesondert nachweisen. Ist das zu berücksichtigende Arbeitseinkommen in einem oder mehreren Monaten höher, wird der Rentenanspruch nur in diesem oder diesen Monat(en) entsprechend verringert, ggf. auf Null. Einen neuen Rentenantrag müssen Sie dazu nicht stellen. Ihr Sachbearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung wird aber vermutlich ebenso begeistert sein wie Ihr Steuerberater. Weitere Hinweise finden Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Chrisam 07.02.2009 | 20:25
Das sehe ich aber anders. Fällt duch Hinzuverdienst die Altersrente weg, so muss diese auch wieder neu beantragt werden. Dann müssen auch wieder alle Voraussetzungen vorliegen, um die Rente wegen Arbeitslosigkeit zu erhalten.
-_-am 08.02.2009 | 11:03
Sie haben Recht. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder weniger verdienen und die Hinzuverdienstgrenze für die Vollrente oder eine höhere Teilrente einhalten, müssen Sie aktiv werden und die höhere Leistung innerhalb von drei Kalendermonaten beantragen. Das kann aber auch formlos durch Mitteilung erfolgen, dass sich das Entgelt wieder verringert hat. Nur theoretisch dürfte es vorkommen, dass diese Mitteilung nicht rechtzeitig erfolgt, denn der Leistungsberechtigte wird ein eigenes Interesse haben die (höhere) Leistung nach Wegfall des Einkommens wieder zu erhalten. Sinnvollerweise sollte ein Nachweis beigefügt werden. Beachten Sie § 34 Abs. 4 SGB 6. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__34.html… Vielleicht auch § 76d SGB 6. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__76d.html… Seit dem 01.08.2004 ist der Anspruch auf folgende (anderen) Altersrenten nach bindender Bewilligung einer Altersrente ausdrücklich ausgeschlossen: - Regelaltersrente (§ 35, § 235 SGB 6), - Altersrente für langjährig Versicherte (§ 36, § 236 SGB 6), - Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 37, § 236a SGB 6), - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 SGB 6), - Altersrente für Frauen (§ 237a SGB 6), - Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 40, § 238 SGB 6). Ich gehe daher davon aus, die bisher bezogene Altersrente wird wieder gewährt, es gibt keine zusätzlichen Entgeltpunkte für die im anspruchslosen Zeitraum gezahlten Rentenversicherungsbeiträge und statt dessen Zuschläge im Rahmen §§ 76d, 76b SGB 6. Einzige Ausnahme: Regressfälle (§ 75 Abs. 4 SGB 6): "Für eine Rente wegen Alters besteht Anspruch auf Ermittlung von Entgeltpunkten auch für Pflichtbeiträge nach § 119 des Zehnten Buches, wenn diese nach dem Beginn der Rente aufgrund eines Schadensereignisses vor Rentenbeginn gezahlt worden sind; § 34 Abs. 4 Nr. 3 gilt nicht." Wenn Sie Quellen kennnen, aus denen eine andere Verfahrensweise hervorgeht, wäre ich für deren Angabe dankbar.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026