Hallo Martin,
zu beachten ist zunächst, dass die Hinzuverdienstgrenze von 46.060 € nur für das Jahr 2021 gilt. Ab 2022 gilt nach aktueller Rechtslage wieder die Hinzuverdienstgrenze von jährlich 6.300 €. Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Altersrente gekürzt oder es besteht sogar gar kein Anspruch mehr auf die Altersrente. Erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt dazu verdienen.
Wenn Ihre Altersrente aufgrund einer Beschäftigung gekürzt wird, sind Sie weiterhin versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung und zahlen Beiträge. Diese wirken sich dann ab Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze auf Ihre Rente aus.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung