Hallo Ratlos,
hierbei könnte es sich um die Berechnung der Einkommensanrechnung beim Grundrentenzuschlag handeln. Auf den Zuschlag - nur auf den Zuschlag - wird das Einkommen des Berechtigten und des Ehegatten / Lebenspartners angerechnet. Hierfür sind die Festsetzungsdaten des Finanzamts (vom vorvergangenen Kalenderjahr, wenn nicht vorhanden, vom vorvorvergangenen Kalenderjahr) u.a. des zu versteuernden Einkommens maßgebend. Individuelle Erläuterungen zum Rentenbescheid sind jedoch ohne nähere Angaben nicht möglich, hierfür können Sie sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen wenden, welche Sie unter der Suchfunktion rechts (Button „Beratungsstellen“) finden können.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung