Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von Ratlos14.01.2023 | 11:45
91 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, im März letzten Jahres habe ich rückwirkend zum 1 März 21 die volle unbefristete erwerbsminderungsrente erhalten. Bis einschließlich März 21 habe ich sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Danach hatte ich keinerlei Einkommen. Dies habe ich der rentenanstalt auch mehrfach schriftlich mitgeteilt. Heute habe ich einen rentenbescheid erhalten und einen grundrentenbescheid. In beiden bescheiden wird nun für das Jahr 22 und 23 ein Einkommen zugrunde gelegt, in der Höhe wie ich ca im Jahr 21 verdient hatte. Dies führt zu Abzügen der rentenhöhe.Telefonische rücksprache mit der RV Bund ergab leider kein Ergebnis da die Mitarbeiterin nicht wusste wie dies zustande kommen konnte. Dies wiederum wirkt sich auf meine betriebsrente aus. Des weiteren steht unter Berechnung der persönlichen entgeltpunkte 32,3742 und unter persönliche entgeltpunkte betragen 31,8779. Leider konnte mir die Sachbearbeiterin nicht erklären welche entgeltpunkte nun gelten. Meine Frage ist nun, soll ich für beide Bescheide einen Widerspruch einreichen. Besten Dank und ein schönes Wochenende

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratlos,

hierbei könnte es sich um die Berechnung der Einkommensanrechnung beim Grundrentenzuschlag handeln. Auf den Zuschlag - nur auf den Zuschlag - wird das Einkommen des Berechtigten und des Ehegatten / Lebenspartners angerechnet. Hierfür sind die Festsetzungsdaten des Finanzamts (vom vorvergangenen Kalenderjahr, wenn nicht vorhanden, vom vorvorvergangenen Kalenderjahr) u.a. des zu versteuernden Einkommens maßgebend. Individuelle Erläuterungen zum Rentenbescheid sind jedoch ohne nähere Angaben nicht möglich, hierfür können Sie sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen wenden, welche Sie unter der Suchfunktion rechts (Button „Beratungsstellen“) finden können.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 14.01.2023 | 12:06
Da gehts doch wahrscheinlich nicht um den Zuverdienst (den Sie ja nicht haben) sondern um die Prüfung eines möglichen Grundrentenzuschlags für den das steuerliche Einkommen des vorvergangenen Jahres maßgebend ist.
DRVam 14.01.2023 | 12:08
Wenn Ihnen nicht mal die zuständige Sachbearbeitung den Bescheid erklären kann, wird das hier auch niemandem gelingen. Legen Sie Widerspruch mit entsprechender Begründung ein und warten Sie das Ergebnis ab. Einen anderen sinnvollen Rat kann man Ihnen ohne Detailkenntnisse Ihre Rentenbescheides kaum geben,
KSCam 14.01.2023 | 17:45
Wenn es um die Grundrente geht und es den Zuschlag wegen zu hohem zu versteuernden Einkommen nicht gibt, wird ein Widerspruch nichts nützen, denn die DRV ist an das gebunden was das Finanzamt übermittelt hat (aus dem Vorvorjahr). Da kann @Ratlos den Bescheid lediglich "der Politik" um die Ohren hauen. Was ich in dieser Woche diesbezüglich an Beratungen hören durfte, spottet jeder Beschreibung - da hätte ich mir wieder mal gewünscht, dass sich das unsere beiden BuTA Abgeordneten aus den Parteien die dieses Gesetzesmonster 2020 beschlaossen haben, hätten anhören dürfen. Aber nein, ich bekam den Frust und das Unverständnis ab - bekomme ja dafür auch ein üppiges Schmerzensgeld.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026