Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Hinzuverdienst EM-Rente - ist Übertrag Jahresurlaub auf Folgejahr möglich

von TeoLino09.12.2025 | 23:43
168 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe zu meiner vollen EM-Rente einen Nebenerwerb angefangen, wobei die Probezeit 6 Monate beträgt und somit Ende 02/2026 endet. Mein Arbeitgeber möchte, dass ich den vollen Urlaubsanspruch aus 2025 erst nach der Probezeit nehme. Da es bei voller EM-Rente sehr strenge Vorgaben in Punkto täglicher/wöchentlicher Arbeitszeit gibt habe ich Bedenken, ob das OK ist den Urlaubsanspruch auf das Folgejahr zu schieben. Ich finde diesbezüglich aber nirgendwo eine Information und wäre daher für eine rasche Beantwortung sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Erwerbsgeminderte Menschen dürfen einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens nachgehen, auf dem ihre Erwerbsminderungsrente basiert. Anderenfalls können sie den Anspruch auf die EM-Rente verlieren.

In diesem Jahr gilt bei der vollen Erwerbsminderungsrente eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von rund 19.661 Euro. Das entspricht drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße, bei einem Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich.

Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet und orientiert sich am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung. Mindestens beträgt die neue Hinzuverdienstgrenze rund 39.922 Euro. Dies entspricht sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße bei einem berücksichtigten Leistungsvermögen von täglich weniger als sechs Stunden.

Bei weiterführenden Fragen sollten Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

tkwam 10.12.2025 | 05:22
Wenn Sie gerade erst angefangen sind zu arbeiten, können Sie nicht erwarten schon Urlaub zu bekommen, auch wenn Sie in EM-Rente sind. Und wenn Sie UNTER 3 Stunden am Tag arbeiten und UNTER 15 Stunden in der Woche, was soll da passieren? Das klärt Ihr Arbeitgeber und nicht die DRV.
Schadeam 10.12.2025 | 06:30
Durch Urlaub ändert sich doch die vereinbarte Arbeitszeit nicht, oder? Alles andere ist Arbeitsrecht.
TeoLinoam 10.12.2025 | 16:17
Bei voller EM-Rente gelten sehr strenge Regeln: keine Minute über 3 Stunden am Tag arbeiten, keine 6 Tage die Woche sondern nur 5, etc etc. Deswegen habe ich Angst, dass mit dem Schieben des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresurlaubs auf das Folgejahr gegen irgendeine Regel verstossen wird und ich damit meinen Rentenanspruch riskiere. Ich brauche den Hinzuverdienst zum Überleben, aber die EM-Rente zu riskieren ist es nicht wert.
KSCam 10.12.2025 | 22:09
Zitat von TeoLino anzeigen
Eine Angst die unbegründet ist. Im Urlaub arbeiten Sie doch nicht, dadurch können sich also in den Arbeitswochen nicht die Stunden erhöhen. Wenn Sie diese Angst haben, können Sie auch gerne auf den Urlaub verzichten, dann brauchen Sie diese Angst nicht mehr haben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026