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Experten-Antwort

Hinzuverdienst EM-Rente

von knödel08.08.2013 | 07:56
2063 Ansichten
6 Antworten
Hallo, bei einer Teil-EM-Rente berechnet sich gemäß § 96a SGB VI die Hinzuverdienstgrenze anhand der gesammelten Entgeltpunkte der letzten drei Jahre vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung. Wann gilt die Erwerbsminderung als eingetreten, wenn wie in meinem Bespiel - ich mich seit Januar im Krankengeldbezug befinde und - der Antrag Anfang März gestellt wurde - und die Teil-EM-Rente ab dem 1.9. (also in der Zukunft) gezahlt wird, weil meine Wiedereingliederung bis zum 31.8. läuft gilt als Eintritt der Erwerbsminderung das Rentenantragsdatum oder der Tag des Rentenbeginns?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 08.08.2013 | 10:23

Wann die teilweise Erwerbsminderung eingetreten ist, kann nicht pauschal gesagt werden und hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab.

Im Rentenbescheid wurde Ihnen mitgeteilt, wann die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt wurden. Bei dem dort angegebenen Datum handelt es sich vermutlich um den Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung.

In der Anlage 19 zum Rentenbescheid wird die Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen erläutert und angegeben, wie viele Entgeltpunkte der Berechnung zugrunde liegen.

Experten-Antwortam 08.08.2013 | 11:00

Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger um Näheres zum Stand des Rentenverfahrens beziehungsweise zum Eintrittsdatum der Erwerbsminderung zu erfahren.

Eine Auskunft ist ohne Kenntnis der Gegebenheiten des Einzelfalls nicht möglich.

4 Antworten

Krümelam 08.08.2013 | 08:33
Wird die teilweise EM-Rente auf Dauer oder auf Zeit gezahlt ? Der Leistungsfall müsste (wie Schade schon geschrieben hat) im Bescheid stehen. Je nachdem, ob die Rente auf Dauer oder auf Zeit geleistet wird, beginn die Rente ab dem Folgemonat Leistungsfall (bei Dauerrente) bzw. ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung (bei Zeitrente). Im o.g. Fall heißt das also bei einer Dauerrente wäre der Leistungsfall irgendwann im August bzw. bei einer Befristung irgendwann im Februar.
Schadeam 08.08.2013 | 08:12
Das müsste doch im Rentenbescheid stehen, ab wann man Sie für teilweise erwerbsgemindert hält.
....am 08.08.2013 | 09:11
knödel schrieb

bisher habe ich noch keine Bescheid.

lediglich wurde beim Arbeitgeber eine Bescheinigung über das ab 1.9. zu erzielende Entgelt angefordert, um die Hinzuverdienstgrenzen zu berechnen. daraus schließe ich, dass die Rente bewilligt wird. und rein von der Logik würde die der Rententräger ja nicht berechnen, wenn er die Rente ablehnen würde.

Es gelten die letzten 3 KALENDERJAHRE ... und Eintritt der Erwerbsminderung (auch LEistungsfall genannt) ist maßgebend, nicht der Rentenbeginn. Über den Eintritt der Erwerbsminderung entscheidet die DRV anhand der medizinischen Unterlagen. Wenn zum Beispiel die Arbeitsunfähigkeitsauslödende Krankheit die Erwerbsminderung ausgelöst hat, kann der Leistungsfall z.B. der erste Tag der arbeitsunfähigkeit sein. Das steht aber im Bescheid ... für die Hinzuverdienste sind dann die 3 Kalenderjahre vorher maßgebend (Beispiel: Leistungsfall in 2013 - maßgebende 3 Jahre 2012,2011,2010)
knödelam 08.08.2013 | 10:51
bisher habe ich noch keine Bescheid. lediglich wurde beim Arbeitgeber eine Bescheinigung über das ab 1.9. zu erzielende Entgelt angefordert, um die Hinzuverdienstgrenzen zu berechnen. daraus schließe ich, dass die Rente bewilligt wird. und rein von der Logik würde die der Rententräger ja nicht berechnen, wenn er die Rente ablehnen würde.
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