Hallo groover,
wenn sich herausstellen sollte, dass Sie erwerbsgemindert sind, muss Ihr RV-Träger auch die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen prüfen. Dafür werden Angaben zur Höhe Ihres Arbeitsentgeltes benötigt.
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Hallo groover,
wenn sich herausstellen sollte, dass Sie erwerbsgemindert sind, muss Ihr RV-Träger auch die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen prüfen. Dafür werden Angaben zur Höhe Ihres Arbeitsentgeltes benötigt.
Hallo groover,
das ist jetzt gar nicht so leicht zu beantworten. Einheitliche Festlegungen gibt es dazu nicht.
Nach meiner persönlichen Ansicht macht es eher nicht viel Sinn, den Verdienst schon vor der Feststellung der Erwerbsminderung anzufordern. Andererseits möchte ich auch keine falschen Hoffnungen wecken - es kann ja auch sein, der Sachbearbeiter hat die Anfrage an den Sozialmedizinischen Dienst (zur Entscheidung über die EM) und die Anfrage zum Entgelt parallel verschickt, damit nach der EM-Entscheidung alles schneller geht bis zur Rentenzahlung.
Ich kann Sie daher nur darauf verweisen, den endgültigen Bescheid abzuwarten.
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