Hallo Bechti, Ihre Frage ist nicht zu kompliziert gestellt, der Sachverhalt ist aber zu schwierig um ihn ohne Unterlagen in diesem Forum zu klären. Nur soviel, die Deutsche Rentenversicherung rechnet nicht zu ungunsten der Rentner sondern nach gesetzl. Vorschriften. Die Rentenversicherung wird von übergeordneten Stellen hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften überprüft. Auch kommt es nicht auf ein verschuldetes oder unverschuldetes Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen an. Bei der Rente handelt es sich um einen Lohnersatz für einen Entgelt, welches man nicht mehr erhält. Haben Sie einen Entgelt, ist die Lohnersatzleistung (Rente) entsprechend zu kürzen. Beherzigen Sie den Hinweis von „von...“ und begeben Sie sich mit Ihrem Bescheid in die nächste Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung und lassen sich den Bescheid dort erklären und ggf. gleich die Begründung Ihres Widerspruches aufnehmen.