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Experten-Antwort

Hinzuverdienst ,Entgeldumwandlung

von Korthals19.02.2016 | 17:04
1901 Ansichten
5 Antworten

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Ich bekomme vor Erreichen der Regelaltersgrenze meine Altersrente( mit 0.3%Abschlag/Mon.). In der Zeit, nach Eintritt der Rente, aber vor der Regelaltersrente bekomme ich den gesamten Betrag meiner Entgeldumwandlung ausgezahlt. Wäre das ein Hinzuverdienst vor der Regelaltersgrenze ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Korthals,

die Auszahlung des Kapitals aus der Entgeltumwandlung ist kein Hinzuverdienst, der auf die vorgezogene Altersrente anzurechnen ist.

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4 Antworten

Z. Gurgelhalsam 19.02.2016 | 17:12
Nein, das ist kein Hinzuverdienst. Aber sie können auf stattliche Abzüge für Steuer und Sozialversicherungsbeiträge von ihrer Direktversicherung "freuen".
W*lfgangam 19.02.2016 | 17:50
Hallo Korthals, nein, ist kein Hinzuverdienst. Aber, für die nächsten 10 Jahre werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Ihrer KK eingezogen - jeweils vom 120-sten Teil der Auszahlungssumme Monat für Monat, dürften so rd. 18 % sein, je nach Zusatzbeitrag Ihrer KK. Gruß w.
Konrad Schießlam 19.02.2016 | 18:06
Stattliche Abzüge-gemeint hohe Abzüge, vor allem deswegen, da bei Krankenversicherung der Gesamt-Beitrag fällig wird.Rechne ich den DAK Satz mit 16,1% plus 2,35 % PflV., immerhin 18,45 % Beiträge aus den monatlichen Höchsteinnahmen von 4237,50. Fast durchwegs auch die volle nachgelagerte Besteuerung, da rächt sich der steuerfreie Beitrag während der Laufzeit. Bei voller Kapitalauszahlung wird für 10 Jahre der jeweiligen jährliche Beitrag kassiert. Für 100.000 Auszahlung wird der monatliche Beitrag aus 833,33 = 153,75 Euro. MfG.( Ulla) lässt grüßen. Natürlich muss eine Witwe auch bis Ablauf der 10 Jahre blechen.
Vor der Renteam 21.02.2016 | 17:09
@Korthals Dazu noch einige Fragen: Wie viel Zeit haben sie noch bis zu ihrer vorgezogenen Rente? Wie hoch wäre die Auszahlung? Ist eine Teilauszahlung auch möglich?
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