Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Hallo Ich1234, es kommt darauf an, ob Ihnen eine volle oder eine halbe EM-Rente rückwirkend bewilligt wird. Bei voller EM-Rente würde Krankengeld und ALGI+II erstattet werden (Bruttobetrag gegen Zahlbetrag Rente - diese also nach Abzug KV+PV - und Übergangsgeld während der Reha würde als 'erfolgte Rentenzahlung' ebenfalls; hier würde tagesgenau verrechnet werden, reicht die Rente nicht aus, muss die Differenz nicht erstattet werden). Bei einer halben EM-Rente würden diese anderen Einkünfte als Hinzuverdienst berücksichtigt werden. Bei einer teil-EM-Rente hätten Sie einen individuellen Freibetrag, der sich nach Ihren Einkünften der Jahre vor der EM-Rente berechnet, mindestens aber 15.989,40 Euro Brutto. Wenn der Hinzuverdienst höher ist als der individuelle Freibetrag, wird die Differenz durch 12 geteilt und davon 40% von der Rente abgezogen. Bei sehr hohem Hinzuverdienst ist dann noch der Hinzuverdienstdeckel zu berücksichtigen, der bei Überschreitung dazu führen kann, dass die Rente bis zu 100% gekürzt wird. Dies können Sie etwas detaillierter in der weiter unten verlinkten Broschüre nochmal nachlesen. Rückwirkend würde die DRV anhand Ihrer Angaben also in dem Fall schon selbst ausrechnen, ob noch ein Nachzahlungsbetrag an Sie verbleibt. Was passiert, wenn man die Frage mit den 200,00 EUR verneint, kann ich Ihnen allerdings nicht beantworten. Dies hängt wohl auch mit davon ab, ob Sie aktuell immer noch ALGII beziehen (weil Sie keine Tätigkeit mehr haben?). Im Zweifelsfall kreuzen Sie 'nein' an und machen dazu eine Bemerkung (würde ich jedenfalls so machen). Ansonsten müssten Sie sich bis nach Pfingsten gedulden, dann sind auch die DRV-Experten wieder verfügbar. Ihnen erst einmal schöne Pfingsttage und alles Gute! https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich wünsche Ihnen auch schöne Pfingsten
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