Hallo Frieda,
die individuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie dem Rentenbescheid entnehmen. Den Hinzuverdienstgrenzen gegenüberzustellen ist immer der Bruttoverdienst. Wird die Grenze überschritten, ist zu prüfen, ob die Rente in anteiliger Höhe zu zahlen ist. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung kann in Abhängigkeit des Hinzuverdienstes in voller Höhe, in Höhe von 3/4, in Höhe von 1/2 oder in Höhe von 1/4 gewährt werden. 2-mal im Kalenderjahr darf die eingehaltene Hinzuverdienstgrenze unschädlich bis zum Doppelten überschritten werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.