Hallo Peter S,
ruht die gesetzliche Rente in voller Höhe, da die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, werden keine Kranken- und Pflegebeiträge an die Krankenkasse abgeführt. Wenden Sie sich bitte an die gesetzliche Krankenkasse, um den Versicherungsschutz aufrecht zu halten.