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Experten-Antwort

Hinzuverdienst Erwerbsminderungsrente

von PeterS15.07.2011 | 21:30
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sachverhalt: Frau, schwer erkrankt nach längerer Zeit Krankengeldbezug EM-Rentenantrag gestellt. Nach weiteren ca. 6 Monaten Rückwirkend Bescheid über volle EM-Rente unbefristet. Nun wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst, ein bestehendes Arbeitszeitkonto und Urlaubsansprüche ausbezahlt. Insgesamt handelt es sich um Bezüge in Höhe von ungefähr 3 Monaten die auf einen Schlag ausbezahlt werden. Als ich das mal bei einem Sozialberater angesprochen habe, meinte dieser, auch wenn das in einem Monat ausbezahlt wird, kann sein, dass nicht nur für diesen Monat sondern auch für weitere Monate die Rente wegen hinzuverdienst gekürzt wird. So weit so gut, ist irgendwie nachvollziehbar wenn auch ärgerlich, da ja mehrere Monate bezahlt werden. Aber was passiert in der Zeit mit der gesetzl. Krankenversicherung, wenn da von der gesetzl. RV keine Beiträge kommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter S,

ruht die gesetzliche Rente in voller Höhe, da die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, werden keine Kranken- und Pflegebeiträge an die Krankenkasse abgeführt. Wenden Sie sich bitte an die gesetzliche Krankenkasse, um den Versicherungsschutz aufrecht zu halten.

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4 Antworten

-/-am 16.07.2011 | 07:39
Bitte direkt an Krankenkasse wenden.
PeterSam 16.07.2011 | 16:57
Die Frage die sich mir stellt: gibt es sowas wie eine Unterbrechungsmeldung von der DRV an die Krankenkasse wie beim Arbeitgeber bei längerer Krankheit, wenn längere Zeit keine Rente gezahlt wird?
Jenaam 17.07.2011 | 00:12
Wenn wegen eines Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze die Zahlung der Erwerbsminderungsrente ausgesetzt wird, muss Ihnen das zwingend in einem Bescheid der Rentenversicherung mitgeteilt werden. Diesem Bescheid muss auch zu entnehmen sein, ob auch die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner ausgesetzt werden und nun dort überbrückend eine freiwillige Versicherung notwendig ist. Setzen Sie sich dann mit der zuständigen Krankenversicherung in Verbindung. Fehlende Beiträge können dort auch noch rückwirkend gezahlt werden. Es könnte eventuell auch möglich sein, die einmalig ausgezahlte Summe als Einkommen auf einen längeren Zeitraum über das Jahr verteilt anrechnen, zu lassen, sodass die monatliche Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Wenden Sie sich wegen der Details an die Rentenberatung Ihrer Region.
PeterSam 17.07.2011 | 08:53
so, nun habe ich die genaueren Zahlen, ist sogar noch mehr geworden. Vielleicht kann mir darauf jemand sagen, ob mehrere Monate angerechnet werden UND ob die Krankenversicherung während dessen freiwillig gezahlt werden muss. Die fehlende Rente + freiw. KV wäre dann fast so viel wie der AG bezahlt :-( . Ein knapper Monat (ca 140 Std) sind im Arbeitzeitkonto drin, dazu gibt es eine Urlaubsabgeltung von ca. 450 Std. Der Arbeitgeber zahlt so wie es aussieht die Urlaubsabgeltung für den gesamten Zeitraum der Erkrankung. Das Arbeitszeitkonto und ca. die Hälfte der Urlaubsabgeltung betreffen die Zeit vor Rentenbeginn. Das Geld wird komplett SV-frei ausgezahlt, da Einmalzahlungen bei so langer Unterbrechung (seit Frühjahr 2010) SV-Frei gezahlt werden.
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