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Experten-Antwort

Hinzuverdienst Erwerbsminderungsrente brutto oder Netto

von Anna D14.09.2018 | 07:42
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7 Antworten

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Ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente und habe nun die Möglichkeit, 14;5 Wochenstunden, aufgeteilt auf 5 Tage, dazu zu arbeiten. Der Verdienst wäre 780€ brutto im Monat und etwa 600€ netto. Damit komme ich leicht über die Hinzuverdienstgrenze. Wir der Zuverdienst denn nun aber vom Brutto oder netto berechnet? Für mich ist diese Tätigkeit sehr wichtig, da die Erwerbsminderungsrente in 1,5 Jahren endet und ich in der Firma dann direkt übernommen werde. Deswegen ist es jetzt nicht wichtig, ob sich diese Tätigkeit finanziell lohnt, sondern eher ein Test ob ich nach langer Krankheit wieder den Sprung ins Berufsleben schaffen kann. Leider finde ich keine Infos bezüglich der Anrechnung, außer das alles, was über 6300€/ Jahr lügt mit 40% angerechnet wird. Ja, aber betrifft es das netto oder brutto Gehalt und wie ist es mit der Krankenkasse, wird die jetzt nur noch vom Gehalt abgezogen und nicht mehr von der Rente? Oder wie?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna D,

der Hinzuverdienst wird hier immer vom Brutto berechnet.

Eine kleine Rechnung zu Ihrem Fall:

780 Euro aufs Jahr gerechnet= 9360 Euro pro Jahr

Die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro wird also um 3060 Euro überschritten.

3060 Euro pro Jahr macht 255 Euro pro Monat. Davon werden 40% auf die Rente angerechnet.

Also würden 102 Euro von Ihrer Rente abgezogen werden.

Weitere Infos zum Thema Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten finden Sie in folgender Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=44

Die Berechnung ohne Gewähr.

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6 Antworten

Schorscham 14.09.2018 | 09:47
Sobald die tägliche Arbeitszeit MINDESTENS 3 Stunden beträgt, liegt nach strenger Auslegung der gesetzlichen Definition keine volle Erwerbsminderung mehr vor! Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte also darauf achten, dass die tägliche Arbeitszeit 2,5 bis 2,75 Stunden nicht überschreitet. Ansonsten KÖNNTE ein pingeliger DRV-Sachbearbeiter eine erneute Überprüfung der Rentenberechtigung veranlassen, auch wenn andere Sachbearbeiter großzügiger sind. Ausschlaggebend ist immer der Bruttolohn und GKV-/PV-Beiträge sind sowohl vom Arbeitslohn als auch vom Renteneinkommen zu zahlen. Entscheidend ist die Höhe des gesamten Bruttoeinkommens und nicht die Anzahl der Einnnahmequellen. MfG
Annaam 14.09.2018 | 10:41
Die Arbeitszeit wird eingehalten, es sind täglich unter 3h. Und .... 40% vom brutto wird angerechnet? Das ist ja krass, dann hat man ja evtl. sogar weniger als wenn man nur 450€ verdient ?
Schorscham 14.09.2018 | 13:54
Wer ernsthaft behauptet, er könne zwar 2 Stunden und 54 Minuten täglich arbeiten aber keine 3 Stunden, der macht sich höchstens lächerlich und darf nur darauf hoffen, dass der zuständige DRV-Sachbearbeiter den selben Humor hat. Und wer das sofort im Rentenantrag erwähnen würde, bekäme unter diesen Umständen erst gar keine volle EM-Rente bewilligt. Aber wer unbedingt mit dem Feuer spielen will, soll das von mir aus machen. Hauptsache er beschwert sich hinterher nicht darüber, wenn er sich verbrannt hat. MfG
Hanniam 17.09.2018 | 12:37
Wenn die DRV aufgrund dieses Hinzuverdienst von volle auf halbe Erwerbsminderungsrente wechselt, kommt unterm Strich sogar mehr raus. So schlecht wäre es gar nicht
Schorscham 17.09.2018 | 14:01
....sofern die Fragestellerin überhaupt auf ihre volle EM-Rente verzichten will, was ich mir aufgrund ihrer Formulierungen aber nicht vorstellen kann. MfG
Hanniam 17.09.2018 | 17:46
Das Problem ist, man kann sich nicht aussuchen ob man volle oder halbe Erwerbsminderungsrente will. Das wird meist einfach so bestimmt. Was eigentlich eine blöde Regelung ist. Ich hab hier gelesen, dass die Rente befristet ist auf 1,5 Jahre und dann wieder eine Rückkehr ins volle Berufsleben geplant ist. Daher macht das Vorgehen der Fragestellerin durchaus sinn. So kann man sich nach und nach wieder ans Berufsleben und Alltag gewöhnen. Der Sprung von Erwerbsminderungsrente zurück in Arbeit ist nämlich echt schwer, weil man oft schon mehrere Jahre zuhause war. Also muss man nicht nur das finanzielle betrachten, sondern unbedingt auch die soziale Seite.
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