Hallo EM-Rentner,
wenn nicht gerade auch die Jahresmeldung eingeflossen ist, muss das der DRV grundsätzlich nicht auffallen. Bitte wenden Sie sich schriftlich an Ihren RV-Träger und korrigieren Sie unter Beifügung von Entgeltabrechnungen die Meldung Ihres Arbeitgebers. Notfalls haben Sie hierfür innerhalb der Widerspruchsfrist nach Erhalt eines Bescheides noch Zeit, aber je früher Sie sich melden, desto besser für alle Beteiligten.
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