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Experten-Antwort

Hinzuverdienst im Jahr der Regelaltersgrenze

von Gabi24.11.2020 | 20:05
84 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich werde zur Flexirente im Jahr 2020 ca. 12.000 € hinzuverdienen und erreiche am 01.07.2021 die Regelaltersgrenze. Wird dann bei der DRV automatisch für 2021 ein Hinzuverdienst in Höhe von 6.000 € für die Rentenberechnung ab 01.01.2021 angesetzt oder wie ist der Ablauf?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.11.2020 | 08:11

Hallo, Gabi,

es ist, wie Sie es vermutet haben. Das Einkommen wird zunächst anhand der Hochrechnung lediglich für die Zeit von 01/2021 bis 06/2021 bei der Ermittlung des Hinzuverdienstes berücksichtigt. Eine abschließende Überprüfung im Anschluss, ob die hochgerechneten Werte tatsächlich vorgelegen haben, erfolgt dann mit Hilfe der tatsächlichen Werte. Durch die Zuständige Sachbearbeitung.

3 Antworten

rosebudam 25.11.2020 | 07:32
Ja, genau so ist der Ablauf.
rosebudam 25.11.2020 | 07:38
Ich muss meinen Vorbeitrag ergänzen. Wenn Sie die Regelaltersgrenze tatsächlich am 01.07.2021 erreichen (vollenden?) - also am 02. geboren sind -, ist Hinzuverdienst bis zum 31.07. zu berücksichtigen. Die DRV berücksichtigt in diesem Fall automatisch 7.000,00 EUR für 2021.
Gabiam 25.11.2020 | 13:43
rosebud schrieb

Ich muss meinen Vorbeitrag ergänzen. Wenn Sie die Regelaltersgrenze tatsächlich am 01.07.2021 erreichen (vollenden?) - also am 02. geboren sind -, ist Hinzuverdienst bis zum 31.07. zu berücksichtigen. Die DRV berücksichtigt in diesem Fall automatisch 7.000,00 EUR für 2021.

Hallo, ich werde zur Flexirente im Jahr 2020 ca. 12.000 € hinzuverdienen und erreiche am 01.07.2021 die Regelaltersgrenze.
Ich muss meinen Vorbeitrag ergänzen. Wenn Sie die Regelaltersgrenze tatsächlich am 01.07.2021 erreichen (vollenden?) - also am 02. geboren sind -, ist Hinzuverdienst bis zum 31.07. zu berücksichtigen. Die DRV berücksichtigt in diesem Fall automatisch 7.000,00 EUR für 2021.
Vielen Dank! Genauer gesagt erreiche ich die Regelaltergrenze schon im Laufe des Juni 2021. Ich meinte damit, dass ich die erste Vollrente ab 01.07.2021 erhalte. Somit gehe ich davon aus, dass der Hinzuverdienst dann auch tatsächlich nur bis einschließlich Juni hochgerechnet wird, richtig?
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