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Experten-Antwort

Hinzuverdienst im Kalenderjahr der Regelaltersrente

von Schilas Mama21.11.2016 | 18:37
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4 Antworten

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Sehr geehrte Forumsteilnehmer, sehr geehrte Experten, ich wurde im Dezember 1951 geboren, beziehe Altersrente für besonders langjährig Versicherte und kann ab Juni 2017 unbegrenzt hinzuverdienen. Ich bin in einem Minijob tätig und überschreite 2 mal im Kalenderjahr die Hinzuverdienstgrenze. Im Jahr 2016 sind es die Monate November und Dezember. Meine Frage - es es möglich in den Monaten Januar bis Mai 2017 die Hinzuverdienstgrenze von 450,00 € zu überschreiten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Vielen Dank und einen schönen Abend an Alle. Mfg Christina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christina/Schilas Mama,

im Kalenderjahr 2017 dürfen bis Juni auch nur maximal zwei Überschreitungen der Hinzuverdienstgrenze bis maximal 900 EUR stattfinden. Eine dritte Überschreitung würde zur Teilrentengewährung führen. Sollten Sie also beabsichtigen, die Monate Januar und Februar 2017 zu überschreiten, wäre dies zulässig, da ab Januar 2017 ein neues Kalenderjahr begonnen hat.

Allerdings muss dann die Hinzuverdienstgrenze für die Monate März bis Mai 2017 eingehalten werden, damit die volle Rente für diese Monate gezahlt werden kann.

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3 Antworten

W*lfgangam 21.11.2016 | 19:15
Hallo Schilas Mama, ja, aber nur 2x. Mit Beginn eines neues Jahres können Sie auch gleich Jan./Feb. noch das Doppelte drauflegen oder in diesen 5 Monaten in anderen 2 Monaten bis zur Regelaltersgrenze verteilen. Wie mit dem erwarteten Beginn der 'Flexirente' zum 01.07.2017 das rückschauend bei zu hohem Hinzuverdienst in den ersten 5 Monaten gesehen wird ('wir/DRV haben 2019 festgestellt, dass ...') lass ich mal offen. Gefühlt kann da bis 30.06.2017 nur die alte Regelung gelten. Gruß w.
schadeam 21.11.2016 | 23:19
Januar bis Mai 2017 gilt:3 mal 450 € einhalten und 2 mal maximal 900€. Ab Juni ist es egal, da haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht und dürfen unbegrenzt verdienen. Daher spielt das neue Gesetz ab Juli 2017 hier keine Rolle.
Schilas Mamaam 22.11.2016 | 12:15
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Einen schönen Tag ! Mfg Christina
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