Hallo Christina/Schilas Mama,
im Kalenderjahr 2017 dürfen bis Juni auch nur maximal zwei Überschreitungen der Hinzuverdienstgrenze bis maximal 900 EUR stattfinden. Eine dritte Überschreitung würde zur Teilrentengewährung führen. Sollten Sie also beabsichtigen, die Monate Januar und Februar 2017 zu überschreiten, wäre dies zulässig, da ab Januar 2017 ein neues Kalenderjahr begonnen hat.
Allerdings muss dann die Hinzuverdienstgrenze für die Monate März bis Mai 2017 eingehalten werden, damit die volle Rente für diese Monate gezahlt werden kann.