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Hinzuverdienst in Altersteilzeit

von Didi02.04.2025 | 10:17
163 Ansichten
2 Antworten
Ich wechsle demnächst in die passive Altersteilzeit und habe bereits einen Minijob, den ich auch weiterhin ausüben werde. Ich habe ein Angebot für eine weitere Tätigkeit auf Honorarbasis. Mein Arbeitgeber wäre einverstanden, ich überlege aber, ob das nach dem ATZ-Gesetz zulässig wäre und ob sich das finanziell überhaupt rechnen würde. Müsste ich für diesen Verdienst aus selbstständiger Arbeit RV-Beiträge und Krankenkassen-Beiträge bezahlen?

2 Antworten

sam 02.04.2025 | 16:30
siehe z.B. de.indeed.com/karriere-guide/jobsuche/altersteilzeit-nebenjob Weiterhin gilt zu beachten, ob ihre 'Honorartätigkeit' aus diversen möglichen Gründen eine Pflichtversicherung zur Folge hat. Mehrere Minijobs werden zsammengerechnet, in diesem Fall muß die Summe der beiden Minijob-Einkünfte unter der Minijobgrenze bleiben. Und für Ihren Hauptarbeitgeber dürfen sie während ATZ nicht noch separat tätig werden.
Didiam 02.04.2025 | 17:00
s schrieb

siehe z.B. de.indeed.com/karriere-guide/jobsuche/altersteilzeit-nebenjob

Weiterhin gilt zu beachten, ob ihre 'Honorartätigkeit' aus diversen möglichen Gründen eine Pflichtversicherung zur Folge hat.

Mehrere Minijobs werden zsammengerechnet, in diesem Fall muß die Summe der beiden Minijob-Einkünfte unter der Minijobgrenze bleiben.

Und für Ihren Hauptarbeitgeber dürfen sie während ATZ nicht noch separat tätig werden.

Vielen Dank für die Antwort! Es wäre nur ein Minijob, die Honorartätigkeit würde wohl unter "selbständig" fallen. Ich versuche eben u. a. zu klären, ob die Honorartätigkeit eine Pflichtversicherung zur Folge hätte und ob Minijob plus selbständige Tätigkeit in der passiven Altersteilzeit erlaubt wäre.
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