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Hinzuverdienst in Freistellungsphase ATZ

von Benedikt13.01.2008 | 09:48
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2 Antworten

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Hallo Forumteilnehmer, bitte um Hilfe und Beistand in folgender Angelegenheit: Ich bin in der 3-jährigen Freistellungsphase der Altersteilzeit. Wider Erwarten stellt sich ein finanzielles Problem dar, das vor Abschluss ATZ nicht vorhersehbar war. Nun möchte ich max. 400 € im Monat hinzuverdienen. Von der Agentur für Arbeit bekam ich bezüglich der Zulässigkeit eines geringfüg. Zuverdienstes widersprüchliche Infos. Im ATZ-Gesetz und im Merkblatt der BA finde ich ebensowenig brauchbare Hinweise. Ich bin recht verzweifelt. Kann mir jemand helfen? Vorab besten Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Regeln zum Hinzuverdienst während des Beschäftigungsverhältnisses (auch Freistellungsphase in ATZ) finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag. Nach meiner Kenntnis ist regelmäßig ein geringfügiges Einkommen zulässig.

Soweit die ATZ in Ihrem Fall durch die Agentur für Arbeit gefördert wird, kann ein Hinzuverdienst zum Wegfall der Förderleistungen führen, Ihr ATZ-Arbeitgeber hätte möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz gegen Sie. Schon deshalb wird es dazu eine Regelung im Arbeitsvertrag geben.

1 Antworten

Benediktam 15.01.2008 | 18:34
Hallo, zunächst danke ich für die Experteninfo. In meinem ATZ-Vertrag sind lediglich die Zeiten für den aktiven Teil und den passiven Teil des in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis umgewandelten Arbeitsvertrags enthalten.
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