Ich verweise auf die Expertenantwort (17.09.19 12:15 Uhr) auf die Frage von Jackjo (16.09.19 23:26 Uhr)
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Ich verweise auf die Expertenantwort (17.09.19 12:15 Uhr) auf die Frage von Jackjo (16.09.19 23:26 Uhr)
Hallo Paule, siehe Auszug aus der GRA zu §96a SGB 6 Pkt.3.1.6 "Einmalzahlungen aus einem nach Rentenbeginn (noch) bestehenden Arbeitsverhältnis sind auch dann als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn sie aus Zeiten vor Rentenbeginn resultieren. Ein nach Rentenbeginn (noch) bestehendes Arbeitsverhältnis liegt auch vor, wenn es ohne Erbringung einer Arbeitsleistung fortbesteht. Dies betrifft zum Beispiel Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis ruht oder während der Zeiten der Arbeitsunfähigkeit (gegebenenfalls unter Zahlung von Krankengeld) fortbesteht. Eine Einmalzahlung ist in dem Jahr als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, in dem sie gezahlt wurde. Hinsichtlich der Zuordnung kann regelmäßig auf die DEÜV-Meldung zurückgegriffen werden. Es wird dabei unterstellt, dass beitragspflichtige Einmalzahlungen in dem Jahr zugeflossen sind, für das sie gemeldet wurden. Wird bekannt, dass eine beitragsfreie Einmalzahlung gezahlt wurde, sind gesonderte Ermittlungen zu führen. Hat das Arbeitsverhältnis bereits vor Rentenbeginn geendet, sind aus diesem Arbeitsverhältnis gezahlte Beträge nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen." Hiermit sollte sich deine Frage erledigt haben auch wenn es dir nicht gefällt.Ich verweise auf die Expertenantwort (17.09.19 12:15 Uhr) auf die Frage von Jackjo (16.09.19 23:26 Uhr)Das ist ja eben die Frage. „Ein ruhendes Arbeitsverhältnis ist KEIN Beschäftigungsverhältnis“ Das ist ja die Aussage des BSG im von mir genannten Zitat. Der Experte spricht im von Ihnen genannter Antwort hier aber auch von einem “Beschäftigungsverhältnis“ Bitte nochmals antworten. Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Paule
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.