Die Einkünfte aus Vermietungen gehören nicht zum anrechenbaren Einkommen auf die Rente wegen Erwbsminderung.
Die Hinzuverdienstgrenzen werden individuell ermittelt. Jeder darf jedoch 400,00 EUR im Monat hinzuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Rente wegen Erwerbsminderung hat.
Die weiteren Hinzuverdienstgrenzen sind wie gesagt individuell und können aus dem Rentenbescheid entnommen werden. Im Zweifel sollte Ihr Kunde aber unbedingt Kontakt mit seinem Rentenversicherungsträger
aufnehmen.