Guten Tag Paul,
bitte teilen Sie den Erhalt der Einmalzahlung dem zuständigen Rentenversicherungsträger schriftlich mit. Bitte geben Sie in dem Schreiben Ihre Versicherungsnummer an und fügen gegebenenfalls einen Nachweis (zum Beispiel Kontoauszug oder Lohnzettel) bei. Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft dann, ob die Einmalzahlung als Hinzuverdienst zu berücksichtigen ist.