Der Antwort vom absoluten Experte "Rente" haben wir nichts hinzuzufügen, die Antwort ist korrekt und umfangreich. Herzlichen Dank!
Da werden Sie wohl keine Wahl haben. Aber warten Sie lieber mal die Expertenantwort ab.
Total nutzlos!
Ich als absoluter Experte, welcher das jeden Monat mehrfach ausrechnen muss, kann dazu sagen, dass es einem rechtlich ab dem Folgemonat nach der Vollendung der Regelaltersgrenze zusteht. Wenn Sie sagen, Sie erreichen das Lebensalter im Februar, dann stehen Ihnen die Zuschlagsentgeltpunkte ab dem Monat März zu. Wann der Bescheid kommt, liegt ein bisschen an der Sachbearbeitung und Ihrem Arbeitgeber, wann er die Entgelte bis Februar meldet. Aber Sie bekommen definitiv die Erhöhung als laufende Zahlung oder als Nachzahlung zur Märzrente.
Das fände ich auch am logischsten. Vielen Dank für die Erläuterung.
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