Hallo Frank B., da Ihr Beschäftigungsverhältnis lediglich ruht und nicht vollständig beendet wurde, schließe ich mich dem Beitrag von „=//=“ an, somit sind die genannten Einmalzahlungen (Bonuszahlung + anteiliges Weihnachtsgeld), sowie die nachträgliche Tariferhöhung anrechenbarer Hinzuverdienst (Auszug der rechtlichen Arbeitsanweisung: „Nachzahlungen aufgrund von rückwirkenden Tariferhöhungen sind als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Es ist dabei unbeachtlich, ob die Beträge für Zeiten vor oder nach Abschluss des Tarifvertrages gezahlt werden (AGHZVG 2/2010, TOP 4)“.