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Experten-Antwort

Hinzuverdienst: Nach Rentenbeginn kommt Prämie

von Kalle10.07.2018 | 10:40
573 Ansichten
2 Antworten

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Hi, ich werde im Feb. 2019 in die vorgezogene Altersrente starten. Eine Erfolgsprämie für das Jahr 2018 erhalte ich erst nach Rentenbeginn im April 2019. Handelt es sich dann hierbei um eine anzurechnendes Einkommen? Wird - wenn es einen Hinzuverdienst darstellt, nur im April die Rente gekürzt? Kann mir jemand bei der Klärung der Situation helfen? Welche rechtlichen Quellen kann ich meinem Arbeitgeber nennen? Nein.... die Prämie kann nicht schon vor Rentenbeginn ausgezahlt werden.... Jetzt schon mal vielen Dank....

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kalle,

für die Berücksichtigung als Hinzuverdienst ist allein entscheidend, dass es sich um Arbeitsentgelt aus einem nach Rentenbeginn (noch) bestehenden Arbeitsverhältnis handelt. Sofern Sie die Beschäftigung zum Rentenbeginn aufgeben, ist die nach Rentenbeginn ausgezahlte Erfolgsbeteiligung kein zu berücksichtigender Hinzuverdienst.

Sofern das Beschäftigungsverhältnis über den 01.02.2019 hinaus besteht, ist die Erfolgsbeteiligung als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Sofern der voraussichtliche Jahreshinzuverdienst in 2019 die Jahreshinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300,- Euro übersteigt, besteht ab dem Rentenbeginn lediglich ein Anspruch auf Altersteilrente. Die Teilrente wird dann nicht nur im April (Auszahlungsmonat) sondern im ganzen Kalenderjahr 2019 gezahlt.

Gesetzliche Grundlage ist § 34 SGB VI.

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1 Antworten

Kalleam 10.07.2018 | 11:38
Oh.... das ging ja mal flott. Vielen Dank.
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