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Hinzuverdienst oder rentenunschädlich

von Wiso17.02.2009 | 22:14
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3 Antworten

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Der EuGH hat kürzlich in seinem Urteil festgestellt, dass Urlaubsansprüche auch wegen langer Krankheitsdauer nicht verfallen dürfen. Mich interessiert nun die Frage, da ich bis zur Genehmigung meiner vollen EM- Rente auch dauerkrank und in einer nicht gekündigten Beschäftigung war, ob die finanzielle Abgeltung des Urlaubs, den ich nicht mehr antreten kann, nun unter die Hinzuverdienstgrenze der EM-Rente fällt, oder nicht? Es geht allerdings um den Zeitraum vor Eintritt der EM-Rente. Ist also der Entgeld- anspruch (nicht Urlaubsgeld) für den wegen Krankheit entgangenen Urlaubsan- spruch Hinzuverdienst oder ist dieser Urlaubsentgeldanspruch für die EM-Rente unschädlich. Gruss Wiso

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine "Urlaubsabgeltung", die wegen Beendigung der Beschäftigung nach Rentenbeginn geleistet wird, jedoch in der Zeit zuvor erarbeitet wurde, gilt nicht als Arbeitsentgelt, das (nach § 96a SGB VI - sechstes Sozialgesetzbuch) auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (mit Rentenbeginn ab 01.01.2001) angerechnet wird.

2 Antworten

Stefanam 17.02.2009 | 23:45
Urlaubsabgeltung die vor dem Rentenbeginn erarbeitet wurde, gilt nicht als Hinzuverdienst.
nasileinam 18.02.2009 | 07:23
stefan hat recht! da das einkommen vor dem eintritt der erwerbsminderung und somit vor dem leistungsfall erzielt wurde, ist es nicht als hinzuverdienst zu berücksichtigen. vielleicht ist sogar noch eine neuberechnung der rente möglich - schließlich kommt ja noch beitragspflichtiges entgelt bis zum rentenbeginn hinzu.
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