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Experten-Antwort

Hinzuverdienst Rente ab 63 Pacht

von Opa Hans02.02.2016 | 18:46
1851 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich möchte 11/2017 mit 63+4Mon in abschlagsfreie Rente gehen. Was zählt alles zur Hinzuverdienstgrenze von monatl. 450,-€ ? Habe eine Nebentätigkeit mit ca 200,- - 300,-€ mon. , die ich beibehalten möchte. Zählen auch Einkünfte aus Ehrenämtern dazu Ist eine Pachteinnahme für landw. Grundstücke voll anzurechnen ? Danke Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Beiträgen von W*lfgang können wir grundsätzlich zustimmen.

Für eine verbindliche Auskunft sollten Sie den Sachverhalt vorab

Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen.

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5 Antworten

W*lfgangam 02.02.2016 | 18:54
Hallo Opa Hans, zu Pachteinnahmen, grundsätzlich 1/12 des im ESt-Bescheid ausgewiesenen Jahreswertes: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Durch den zusätzlichen Mini-Job ist da aber nicht mehr viel Luft bis zu Gesamt-Jahressumme von 5400 EUR. Ggf. ergeben sich noch erweiterte Möglichkeiten, wenn die "Flexirente" gesetzlich fixiert ist (nein, da ist noch nichts). Gruß w.
Opa Hansam 02.02.2016 | 20:28
Zählt die Pacht auch, wenn ich die Landw aufgebe und die Pachteinnahmen als Einkünfte aus Verpachtung versteuere ? Wie sieht es mit den Einkünften aus Ehrenamtlicher Tätigkeit, (sogenannte Übungsleiterpauschale bis 2400,- € steuerfrei) aus ? Opa H.
W*lfgangam 02.02.2016 | 21:58
Ja. Zitat aus der oben verlinkten Rechtsanweisung: "Sind im Einkommensteuerbescheid Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13a EStG ausgewiesen, obwohl die landwirtschaftliche Nutzfläche vollständig verpachtet wurde, und hat die LAK einen Wirtschaftswert nach § 15 Abs. 2 SGB IV i. V. m. § 32 Abs. 6 ALG i. H. v. 0,00 Euro bescheinigt, so sind die im Einkommen-steuerbescheid genannten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ungeachtet des § 15 Abs. 2 SGB IV als Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB VI zu berücksichtigen, solange eine steuerrechtliche Betriebsaufgabe nicht erfolgt" > Wie sieht es mit den Einkünften aus Ehrenamtlicher Tätigkeit, (sogenannte Übungsleiterpauschale bis 2400,- € steuerfrei) aus ? Ist grundsätzlich kein Hinzuverdienst als steuerfreie Übungsleiterpauschale, es gibt aber auch da Besonderheiten. In der Summe sollten Sie alle erwarteten Beschäftigungen/Einkommensarten der DRV _vor_ Rentenantragstellung zur Beurteilung mitteilen und hinterfragen, welche im Rahmen eines Hinzuverdienstes 'rentenschädlich' wären (12 Monate vor Rentenbeginn/also jetzt, damit Sie genug Zeit zum Disponieren haben). Gruß w.
Anna K.am 02.02.2016 | 22:01
Sie stellen Fragen, würde sagen, die Angst im Nacken. Wer fragt noch nach Steuern, wenn der Staat Milliarden raushaut. So ist es Opa Jakob
W*lfgangam 02.02.2016 | 23:39
...eher die vorausschauende Vernunft, was Rente und Einkommen bedeutet. Angst ist eher bei Ihrer Antwort zu spüren/da will wieder einer was auf 'meine' Kosten wegnehmen/noch so ein Schmarotzer, der mir meine Magerrente noch weiter verringert - die Verantwortung für Ihre Leistungen liegt allein bei Ihnen! Gruß w.
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