Hallo Mucky,
Hinzuverdienst wird auf eine Rente angerechnet. Wie Sie selbst angemerkt haben, dürfen Sie als Regelaltersrentner unbegrenzt hinzuverdienen, sodass Ihre Altersrente nicht gekürzt wird.
Die Abzüge bei Ihrem Minijob sind hingegen nicht durch Hinzuverdienst bedingt. Schauen Sie mal in Ihrer Gehaltsabrechnung nach, um welche Art von Abzügen es sich genau handelt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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