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Zur Experten-Antwort springenHallo Katrin,
Die für das Jahr 2020 angehobene Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten gilt rückwirkend ab 01.01.2020. Ein Wechsel in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist möglich, bei Erfüllung aller Voraussetzungen.
Wenn Sie noch im April einen Antrag stellen, könnte die Altersrente frühesten zum 01.02.2020 beginnen, wenn es sich um eine Altersrente mit Abschlägen handelt. Hat Ihre Altersrente keine Abschläge beginnt die Rente in dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.
Die Urlaubsabgeltung als Hinzuverdienst würde bei der Altersrente nur berücksichtigt, wenn sie in der Zeit des Altersrentenbezuges gezahlt wurde. Also wenn Sie im Februar in die Altersrente wechseln würden und die Urlaubsabgeltung im Januar ausgezahlt wurde, wird die Abgeltung nicht bei der Altersrente berücksichtigt.
Zur der Frage ob sich ein Wechsel in die Altersrente lohnt, empfehle ich Ihnen, nehmen Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger Kontakt auf und lassen Sie sich konkret dazu beraten.
Hallo Katrin,
im Januar würde sich nichts ändern, in diesem Monat würde es bei der Zahlung der EM-Rente verbleiben und für diese gilt weiter die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. Ob sich ein Wechsel in die Altersrente ab Februar insgesamt vorteilhaft auswirken könnte und was Sie dabei beachten müssten, sollten Sie bitte - wie schon gesagt - direkt und individuell mit Ihrem RV-Träger klären.
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