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Experten-Antwort

Hinzuverdienst Teilerwerbsminderungsrente

von Grudrun Reise07.10.2015 | 09:40
958 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was zählt zum Hinzuverdienst? Ich strebe eine Fortbilldung an, die zu 50% durch öffentliche Mittel finanziert wird, als tendenziell meine eigenen Kosten reduziert. Sind diese Mittel irgendwo anzugeben? Mein Arbeitgeber bleibt völlig außen vor.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gudrun Reise,

als Hinzuverdienst für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zählen Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit sowie vergleichbares Einkommen (z.B. Vorruhestandsgeld). Bestimmte Sozialleistungen stehen dem Arbeitsentgelt/ Arbeitseinkommen gleich und werden als Hinzuverdienst berücksichtigt. Hierzu zählen z.B. Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe.

Für weitere Fragen können Sie sich auch gern an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

=//=am 07.10.2015 | 09:47
Nein, diese Mittel zählen nicht als Hinzuverdienst. Hinzuverdienst ist zu berücksichtigen: Entgelt aus Beschäftigung, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Sozialleistungen, z.B. Arbeitslosengeld I. Steht eigentlich alles im Bescheid.
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