Hallo Gudrun Reise,
als Hinzuverdienst für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zählen Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit sowie vergleichbares Einkommen (z.B. Vorruhestandsgeld). Bestimmte Sozialleistungen stehen dem Arbeitsentgelt/ Arbeitseinkommen gleich und werden als Hinzuverdienst berücksichtigt. Hierzu zählen z.B. Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe.
Für weitere Fragen können Sie sich auch gern an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.