Hallo Sonne,
das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze führt dazu, dass die monatliche teilweise Erwerbsminderungsrente um ein zwölftel von 40% des Betrages vom Jahresbruttoeinkommen, der die Hinzuverdienstgrenze übersteigt, gekürzt wird.
Die Frage, wann ggf. eine gesundheitliche Überprüfung durchgeführt wird, hat erst einmal nichts mit der Höhe des Hinzuverdienstes zu tun, solange Sie sich im Rahmen des zeitlichen Leistungsvermögens von 3 bis unter 6 Stunden täglich bewegen.
Das voraussichtliche Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze sollten Sie der Rentenversicherung mitteilen, und dabei angeben, wie hoch der voraussichtliche Hinzuverdienst für das Kalenderjahr 2026 sein wird (Prognose). Aufgrund dieser Prognose wird die Rente dann entsprechend gekürzt. Im Jahr 2027 wird dann überprüft, ob die Prognose für 2026 zutreffend war. War das tatsächliche Einkommen höher als die Prognose, müssen Rentenbeträge zurückgezahlt werden, war das tatsächliche Einkommen niedriger als die Prognose, werden Rentenbeträge nachgezahlt (sogenannte "Spitzabrechnung"). Dieses Prozedere wiederholt sich dann in Zukunft jedes Jahr. Der sogenannte "Hinzuverdienstdeckel" (Anrechnung zu 100% bei Überschreiten eines bestimmten Betrages) wurde zum 01.01.2023 abgeschafft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Nein, das die Hinzuverdienst übersteigende Bruttoeinkommen wird nur zu 40 Prozent auf die EM-Rente angerechnet. Und da sich Ihre täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten nicht ändern, dürfte das kein Anlass sein, Ihre EM-Rente zu überprüfen.
Generell gilt aber immer, das eine EM-Rente jederzeit, auch anlasslos geprüft werden kann.
Teilen Die den Hinzuverdienst mit, sobald Sie etwas Konkretes wissen.
Hallo Sonne,
das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze führt dazu, dass die monatliche teilweise Erwerbsminderungsrente um ein zwölftel von 40% des Betrages vom Jahresbruttoeinkommen, der die Hinzuverdienstgrenze übersteigt, gekürzt wird.
Die Frage, wann ggf. eine gesundheitliche Überprüfung durchgeführt wird, hat erst einmal nichts mit der Höhe des Hinzuverdienstes zu tun, solange Sie sich im Rahmen des zeitlichen Leistungsvermögens von 3 bis unter 6 Stunden täglich bewegen.
Das voraussichtliche Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze sollten Sie der Rentenversicherung mitteilen, und dabei angeben, wie hoch der voraussichtliche Hinzuverdienst für das Kalenderjahr 2026 sein wird (Prognose). Aufgrund dieser Prognose wird die Rente dann entsprechend gekürzt. Im Jahr 2027 wird dann überprüft, ob die Prognose für 2026 zutreffend war. War das tatsächliche Einkommen höher als die Prognose, müssen Rentenbeträge zurückgezahlt werden, war das tatsächliche Einkommen niedriger als die Prognose, werden Rentenbeträge nachgezahlt (sogenannte "Spitzabrechnung"). Dieses Prozedere wiederholt sich dann in Zukunft jedes Jahr. Der sogenannte "Hinzuverdienstdeckel" (Anrechnung zu 100% bei Überschreiten eines bestimmten Betrages) wurde zum 01.01.2023 abgeschafft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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