Der RV-Träger wird bei der Übermittlung des Entgelts in Höhe von 400 Euro monatlich regelmäßig keine Nachprüfungen anstellen bezüglich der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit. Eine Überprüfung wird nur im Einzelfall erfolgen, wenn entsprechende Indizien vorliegen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist allein entscheidend das zeitliche Leistungsvermögen das regelmäßig anhand der sozialmedizinischen Gutachten und Unterlagen festgestellt wurde (abstrakte Betrachtungsweise). Nach der Gesetzesbegründung ist dabei eine regelmäßige Arbeitszeit im Rahmen einer 5-Tage-Woche zugrunde zu legen.