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Experten-Antwort

Hinzuverdienst u. Zeitbegrenzung bei voller EM Rente

von Peter Noack06.03.2012 | 15:33
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Hallo, ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente datiert bis zum Erreichen meiner Altersrente in 2018. Nun wurde mir ein Minijob über ca.14 Wochenstd. angeboten, 4 Tage a. 3 Std u.etwa 20 Min.(400,- Euro brutto im Monat).Darf ich den Job überhaubt annehmen ohne meine Rente zu gefährden, da über 3 Std. am Tag ??? Das möchte ich nämlich auf keinen Fall, da ich mir Abzüge, bzw. gar den Wegfall nicht erlauben kann und will. Antwort wäre nett. Gruß Peter

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der RV-Träger wird bei der Übermittlung des Entgelts in Höhe von 400 Euro monatlich regelmäßig keine Nachprüfungen anstellen bezüglich der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit. Eine Überprüfung wird nur im Einzelfall erfolgen, wenn entsprechende Indizien vorliegen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist allein entscheidend das zeitliche Leistungsvermögen das regelmäßig anhand der sozialmedizinischen Gutachten und Unterlagen festgestellt wurde (abstrakte Betrachtungsweise). Nach der Gesetzesbegründung ist dabei eine regelmäßige Arbeitszeit im Rahmen einer 5-Tage-Woche zugrunde zu legen.

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8 Antworten

oder soam 06.03.2012 | 16:38
Teilen Sie Ihren Rententräger die Aufnahme einer Beschäftigung auf 400 EUR-Basis einfach mit. Natürlich hat der Träger die Möglichkeit zur Nachprüfung Ihrer Leistungsfähigkeit - auch bei einer Dauerrente. Eine Beschäftigung auf 400 EUR-Basis wird aber wenig Anlass zu einer entsprechenden Prüfung geben. Und selbst wenn, dann kann dabei festgestellt werden, dass Sie 'auf Kosten Ihrer Gesundheit' arbeiten - das bleibt Ihnen überlassen ;-) Verteilen Sie die 14 Stunden doch einfach auf 5 Tage - dann sind Sie (fast) auf der sicheren Seite!
W*lfgangam 06.03.2012 | 18:44
Zitat von Uuuuups anzeigenausblenden
Verteilen Sie die 14 Stunden doch einfach auf 5 Tage - dann sind Sie (fast) auf der sicheren Seite!
Das ist nicht erforderlich. Ist das monatliche Entgelt nicht höher als 400 Euro, ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird. Eine Nachprüfung erfolgt nicht. Lesen Sie: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Nabend, die Rechtsanweisung lässt trotzdem "Spielraum", will nicht sagen: klingt schwammig, denn der oben zitierte Satz geht weiter mit ";darüber hinaus ist im Einzelfall zu prüfen, ob bei der Ausübung der Beschäftigung die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird." Worte wie "grundsätzlich" und "Annahme gerechtfertigt" sowie "darüber hinaus" klingen immer verdächtig - absolute Rechtssicherheit bieten Sie nicht ...zu mal ja auch ein Dutzend RV-Träger mit unterschiedlichen Auffassungs- und Arbeitsweisen am Werkeln sind ;-) Gruß w.
KSCam 06.03.2012 | 20:41
Auch ich würde die Arbeitszeit so wählen, dass ich arbeitstäglich 3 Stunden nicht überschreite. Wer garantiert Ihnen, dass - sollte die Zeit aus welchen Grund auch immer zum Thema werden, nicht irgendjemand argumentiert man können auch an einem der restlichen 3 Wochentage durchaus noch 2 Stunden arbeiten und sei deshalb nicht mehr voll erwerbsgemindert????? Manchmal kann die "Gier" nach optimaler Ausreizung der Zeit- und Verdienstgrenzen, bzw. die Vereinbarung "dämlicher Arbeitszeitmodelle" auch zum Eigentor werden. Weniger könnte auch mehr sein.
W*lfgangam 06.03.2012 | 21:46
> Auch ich würde die Arbeitszeit so wählen, dass ich arbeitstäglich 3 Stunden nicht überschreite. Hallo KSC, Sie meinen sicher nicht, Vorsicht vor _Überschreiten_, sondern gar nicht erst _erreichen_, also Unterschreiten ...denn 3 Std tgl. erreicht wären schon der EM-Rente ihr Tod. Gruß w. ...im Sinne der Versicherten/und Arbeitgeber wäre eine max. 3-Std-Regelung übersichtlicher, und das unabhängig von der zeitlichen Anforderung an volle EM-Rente (kann nur noch unter 3 Std. täglich) - hier geht es nur um Minijob-Einkünfte! Die sollten generell freigestellt werden von dem zeitlichen Aufwand ...DRV/Gesetzgeber, also bitte, bei solchem Mini-Einkommen kann man nicht von rentenschädlichem Verhalten/der malocht weiter bis zum Umfallen, sprechen.
Uuuuupsam 06.03.2012 | 22:16
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Vielleicht lesen Sie die Ausgangsfrage noch einmal: "ca. 14 Wochenstd., 4 Tage a. 3 Std u. etwa 20 Min.". Es ist ein Irrtum, dass nur unter 3 Std. täglich "erlaubt" wären! Vielmehr ist diese Zeitangabe im Rahmen einer abstrakten Betrachtungsweise bezogen auf eine 5-Tage-Woche eine theoretische Größe. Die tatsächliche Arbeitszeit kann davon abweichen und ist bei 14 Wochenstunden in einer 4-Tage-Woche auch bei geringfügig längerer täglicher Arbeitszeit für sich allein nicht rentenschädlich. Eben aus diesem Grunde wird bei einem Entgelt bis 400,- EUR regelmäßig keine Nachprüfung der Arbeitszeit erforderlich und praktiziert. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist allein entscheidend das zeitliche Leistungsvermögen, das regelmäßig anhand der sozialmedizinischen Gutachten und Unterlagen festzustellen ist (abstrakte Betrachtungsweise). Voll erwerbsgemindert ist nach § 43 Abs. 2 S. 2 SGB 6 der Versicherte, dessen Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gesundheitsbedingt auf unter 3 Stunden täglich herabgesunken ist (abstrakte Betrachtungsweise). Nach der Gesetzesbegründung ist dabei eine regelmäßige Arbeitszeit im Rahmen einer 5-Tage-Woche zugrunde zu legen. Ist das Leistungsvermögen bei abstrakter Betrachtung entsprechend gemindert, liegt Erwerbsminderung vor.
oder soam 07.03.2012 | 08:15
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Mangels Kontrollmöglichkeit (doppelte Zeitlistenführung) wurde das Stundenmaß bei den Minijobs ja gekippt - nur das Geld fließt (im Idealfall) 'sichtbar' und ist damit scheinbar zu prüfen ;-) Leider sind heute zahlreiche Menschen existentiell auf Minijobeinkommen angewiesen und schieben dabei z.T. Stunden ohne Ende, besch...ene Arbeitszeiten, von Arbeitsschutz, Entgeltfortzahlung und Urlaubsanspruch keine Spur. Nur wehrt sich keiner, um nicht die 'paar Kröten' auch noch einzubüßen... Weil damit aber eventuell Bedürftigkeit vermieden werden kann schließt sich der Teufelskreis, denn der Steuerzahler spart (bzw. würde sparen können, wenn die Mittel nicht an anderer Stelle verjuxt würden - z.B. vorgeburtliche KiTa-Platz-Garantie und so etwas...!)
jogiam 07.03.2012 | 11:44
Heißt das nun, der Fragesteller könnte das Angebot, ohne Gefahr zu laufen seine EMRente zu riskieren, den Minijob annehmen ???
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