Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Hinzuverdienst und Ausgleichszahlung für Abschläge

von cicamica17.06.2020 | 16:57
84 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein Mann (64) beabsichtigt den Vorteil der für 2020 angehobenen Hinzuverdienstgrenze zu nutzen und rückwirkend zum 01.01.2020 Altersrente für langjährig Versicherte zu beantragen. Der Abschlag betrüge dann 6%. Ist es möglich diesen Abschlag auszugleichen (um Steuervorteile zu nutzen) und trotzdem bis zur Regelaltersgrenze (09/2021) weiterzuarbeiten? Vielen Dank vorab!

8 Antworten

bechtiam 17.06.2020 | 22:09
Ich befinde mich in der gleichen Situation, daher empfehle ich folgende Überlegung: Die Hinzuverdienstgrenze beträgt in diesem Jahr 44.590.- €, eine Spitzabrechnung wird komplett ausgesetzt. 2021 liegt die Hinzuverdienstgrenze wieder bei 6.300.- €/jährlich. Wenn ab dem 01.01.2021 die volle Rente in eine Teilrente umgewandelt wird, mit entsprechend höherer Hinzuverdienstgrenze, kann es unterm Strich finanziell besser aussehen, als wenn Sie die 6% Abschläge ausgleichen wollen. Füllen Sie das System mal konkret mit den eigenen Zahlen und bedenken Sie, dass die Monate, die 2020 + 2021, in denen dann ja RV- Pflichtbeiträge gezahlt werden, zwar die Abschläge von 0,3% monatlich angerechnet werden (Zugangsfaktor berechnen) aber berechnen Sie auch die zusätzlich erworbenen EP, die in dieser Zeit erworben werden und dann ab der Regelaltersgrenze zusätzlich ausgezahlt werden.
bechtiam 17.06.2020 | 22:12
Allerdings kann m.E. nach § 99 SGB VI lediglich nach Erreichen der Voraussetzungen eines vorzeitigen Rentenbezugs maximal für 3 Monate rückwirkend die Rente bewilligt werden. In Ihrem Fall also folglich zum 01.03. 2020, wenn die Rente noch im Juni beantragt wird.
Siehe hieram 18.06.2020 | 02:00
Beachten Sie auch die Diskussion/Hinweise in diesem Beitrag https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/44590-eu… Thema Krankengeldanspruch, der evtl. entfällt (nicht mehr versichert ist), wenn man den 2020er Hinzuverdienst mit voller Rente in Anspruch nehmen möchte
Exteamam 18.06.2020 | 08:49
Hallo cicamica, Ihr Mann hat die Möglichkeit, den Abschlag bei einer vorzeitigen Altersrente auszugleichen, diese Rente in Anspruch zu nehmen und trotzdem bis zur Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Bezüglich der Ausgleichszahlung - maßgebliche Vorschrift ist § 187a SGB VI - sollte sich Ihr Man von seinem Rentenversicherungsträger beraten lassen. Die vorzeitige Altersrente wird solange als Vollrente gezahlt, wie Ihr Mann die Hinzuverdienstgrenze für das jeweilige Kalenderjahr nicht überschreitet. Dies ist für das Kalenderjahr 2020 ein Verdienst von 44.590 Euro, für das Jahr 2021 gilt aber wieder die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. Überschreitet Ihr Mann diese Hinzuverdienstgrenze kann die Altersrente nur als Teilrente gezahlt werden. Als Besonderheit für das Jahr 2020 gilt außerdem, dass der Hinzuverdienstdeckel (Die Summe aus Rente und Hinzuverdienst, ab dem der Hinzuverdienst zu 100 % angerechnet wird) nicht geprüft wird. Auch zum Thema sollte sich Ihr Mann individuell beraten lassen. (@ bechti: Die Spitzabrechnung zum 01.07.2021 für das Kalenderjahr 2020 findet statt) Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
cicamicaam 18.06.2020 | 08:40
@bechti: Vielen Dank für Ihren Beitrag! "Wenn ab dem 01.01.2021 die volle Rente in eine Teilrente umgewandelt wird, mit entsprechend höherer Hinzuverdienstgrenze, kann es unterm Strich finanziell besser aussehen, als wenn Sie die 6% Abschläge ausgleichen wollen." Diesen Teil habe ich nicht verstanden. Die volle Rente meines Mannes wird doch wegen der ab 2021 wieder geltenden Hinzuverdienstgrenze von 6300,- automatisch zu einer Teilrente, weil er über der HVG verdient. Zur Antragsfrist: "§302 Abs. 8 SGB VI tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft und zum 01.01.2021 wieder außer Kraft. Die Neuregelung wirkt sich wie folgt aus: §99 Abs. 1 SGB VI Entsteht der Anspruch auf Altersrente als Vollrente oder Teilrente erstmalig in Folge der Änderung des Hinzuverdienstrahmens für 2020, ist der Zeitpunkt der Erfüllung der letzten Anspruchsvoraussetzung frühestens der Tag der Verkündung der Vorschrift, d.h. frühestens der 27.03.2020. Beantragen Versicherte in diesen Fällen einen Rentenbeginn am 01.01., 01.02. oder 01.03.2020, endet die Antragsfrist des §99 Abs. 1 S. SGB VI deshalb erst am 30.06.2020."
bechtiam 18.06.2020 | 22:58
Füllen wir das System mit Zahlen: Regelaltetsrente:09/21. Vorgezogene Altersrente; 01.01.20. Abschlag: 20 Monate x0,3%= 6%. Zugangsfaktor also 0.94. Macht bei dem Eckrentner (ca 1.500 € Rente einen Abschlag von ca.6x15 .-€ = 90 €. Aber: Ihr Mann geht 20 Monate weiter arbeiten. Als Eckrentner ergibt es 1,5 EO = ca.51 €. Realer Verlust: - 39.- €. Wieviel müssten Sie einzahlen, um % Abschlag auszugleichen? Diese Vergleichsrechnung würde ich vornehmen. Strategisch würde ich die Vollrente auf eine Teiltente soweit reduzieren, dass der HZV rentenunschädlich bleibt
cicamicaam 19.06.2020 | 09:18
@bechti: Vielen Dank! Da die Rente eher klein ausfällt, war unser Gedanke, durch Ausgleichszahlung und Hinzuverdienst bis zur Regelaltersgrenze die Rente zu erhöhen. Welchen Vorteil hätte es denn in 2021 die Rente zu reduzieren, sodass der HZV unschädlich bleibt?
bechtiam 26.06.2020 | 08:39
Etwas spät, meine Antwort...aber: Sie sichern die prozentuale Besteuerung nach dem aktuellen Besteuerungssatz. Im kommenden Jahr erhöht sich dieser um ein weiteres Prozent. Darüber hinaus sammeln sich weitere EP an, die ab allerdings erst ab der Regelaltersrente dann als erhöhte Altersrente zum Tragen kommen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026