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Experten-Antwort

Hinzuverdienst und Hinzuverdienstgrenze

von Caesar18.09.2022 | 13:38
113 Ansichten
2 Antworten
Dieser liegt ja tatsächlich 2021 und 2022 auf gleichen Niveau. Da sich aber die Lebenshaltungskosten stark erhöht haben , kann man hier doch nicht bei bleiben. Meiner Meinung nach sollte dieser neu berechnet werden. Ja ich weiss , es gelten hier feste Regeln zu , doch sind es immerhin knapp 10% mehr Lebenshaltungskosten. Meine 2 Frage lautet: Was soll dieser Absatz bedeuten-... Ihr kalenderjährlicher Hinzuverdienst weicht nicht um mindestens 10 % vom bisher berücksichtigten Hinzuverdienst ab. Es wird der bisherige kalenderjährliche Hinzuverdienst von 41.891,00 EUR berücksichtigt. Die Grenze liegt bei 40565 Euro. Heisst das nun das dier Unterschied angerechnet wird , oder fallen diese unter der 10% Klausel?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.09.2022 | 08:41

Hallo Caesar,

die Rentenversicherung kann nur geltendes Recht umsetzen, jedoch selbst eigenständig als Teil der Exekutive keine neuen (Hinzuverdienst-)Regelungen in Kraft setzen. Dies obliegt dem Gesetzgeber.

Bei Ihnen wurde die Anpassung der Prognose geprüft. Um eine Anpassung durchführen zu können, muss der neue voraussichtliche kalenderjährliche Hinzuverdienst um mindestens 10 % vom bisher berücksichtigten abweichen und sich dadurch eine Auswirkung auf die Rente ergeben. Dies scheint bei ihnen nicht der Fall zu sein, weswegen als zu berücksichtigender Hinzuverdienst der bisherige prognostischer Hinzuverdienst angesetzt wird. Dieser wird dann entsprechend den üblichen Regelungen der Hinzuverdienstgrenze gegenüber gestellt.

Liegt dieser Hinzuverdienst über Ihrer Hinzuverdienstgrenze, erhalten Sie eine Anteilsrente. Diese wird berechnet, indem der kalenderjährliche Hinzuverdienst, der über der Hinzuverdienstgrenze liegt, in einem ersten Schritt durch 12 geteilt und zu 40 % von der monatlichen Vollrente abgezogen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Caeseram 18.09.2022 | 13:42
. Bei Teilerwerbsminderung , unter 6 Stunden
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