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Experten-Antwort

Hinzuverdienst und Rentenbeginn

von Fragesteller20.02.2022 | 16:04
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2 Antworten

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Hallo zusammen, kurz zu meinen Daten: Befristet volle EMR 03/2017-09/2020 unbefristet volle EMR ab 10/2020 Zahlung von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Urlaubsabgeltung in 05/2020. Arbeitsverhältnis wurde 05/2020 beendet. Der Hinzuverdienst wurde von 07/2020-12/2020 auf die EMR im Jahr 2020 angerechnet. Laut neuem Bescheid wurde nochmals Hinzuverdienst für 01/2020-06/2020 angerechnet. Meine Fragen: 1. liegt hier ein "Rentenbeginn" ab 03/2017 oder 10/2020 vor? 2. Urlaubsabgeltung = Hinzuverdienst, aber warum auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld? AV ruht ja bis Ende 05/2020. 3. Ist es richtig den Hinzuverdienst nochmals anzurechnen? Besten Dank vorab

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.02.2022 | 09:22

Hallo Fragesteller,

der Rentenbeginn der Rente wgen voller Erwerbsminderung liegt in 03/2017, es wurde lediglich die Dauer der Rente verlängert. Da Ihr Beschäftigungsverhältnis über diesen Rentenbeginn hinaus bestand, wird auch sämtliches Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung als Hinzuverdienst berücksichtigt - und zwar in dem Jahr, in dem es gezahlt wird. Zum Arbeitsentgelt zählen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Der ausgezahlte Betrag wird, soweit er 6.300 Euro im Jahr übersteigt, zu 40 % angerechnet und der Anrechungsbetrag auf das ganze Jahr verteilt. Wenn Sie hier Zweifel an der Berechnung haben, empfehle ich Ihnen eine Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger - am besten telefonisch (0800 1000 4800) oder online einen Termin vereinbaren.

1 Antworten

Siehe hieram 20.02.2022 | 17:32
Hallo Fragesteller, zu 1. Der 'Rentenbeginn' bleibt bei 03/2017 zu 2. Alle von Ihnen aufgezählten Abgeltungen gehören zum berücksichtigungspflichtigem Hinzuverdienst, wenn das Arbeitsverhältnis nach Rentenbeginn noch bestand. Das trifft in Ihrem Fall zu, auch wenn es 'ruhte'. Da Sie also auch in der Zeit vor Mai schon volle EM-Rente bezogen haben, ist es richtig, dass der Hinzuverdienst für alle Monate des Jahres 2020 angerechnet wird. zu 3. Er wird nicht 'nochmal' abgerechnet, sondern nur für die Monate des Jahres, die bisher noch nicht berücksichtigt worden waren. Mangels Kenntnis Ihrer Unterlagen scheint das also alles so seine Richtigkeit zu haben. Sonst müssten Sie sich das noch einmal von Ihrer zuständigen DRV erklären lassen. Einen schönen Restsonntag!
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