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Zur Experten-Antwort springenHallo Fragesteller,
der Rentenbeginn der Rente wgen voller Erwerbsminderung liegt in 03/2017, es wurde lediglich die Dauer der Rente verlängert. Da Ihr Beschäftigungsverhältnis über diesen Rentenbeginn hinaus bestand, wird auch sämtliches Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung als Hinzuverdienst berücksichtigt - und zwar in dem Jahr, in dem es gezahlt wird. Zum Arbeitsentgelt zählen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Der ausgezahlte Betrag wird, soweit er 6.300 Euro im Jahr übersteigt, zu 40 % angerechnet und der Anrechungsbetrag auf das ganze Jahr verteilt. Wenn Sie hier Zweifel an der Berechnung haben, empfehle ich Ihnen eine Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger - am besten telefonisch (0800 1000 4800) oder online einen Termin vereinbaren.
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