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Hinzuverdienst und Teilrente

von Flexirentner30.03.2019 | 10:10
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Ich bin im September 1953 geboren. Seit Juli 2018 beziehe ich eine AR für besonders langjährige Versicherte. Bis April 2019 kann also Hinzuverdienst noch eine Teilrente bewirken. Im Vordruck R0230 habe ich unter 2.3.den Hinzuverdienst bis Ende 2018 mit 22.088 € angegeben (mtl. 3.198 € + Einmalzahlung zum Jahresende 2.900 €). Deshalb wurde mir von der Vollrente für 2018 ein Betrag von mtl. 526,27 € abgezogen. Unter 2.5 habe ich den Hinzuverdienst für 2019 mit 12.792 € (mtl. 3.198 €) angegeben. Dabei bin ich davon ausgegangen, dass (vergleichbar mit dem Jahr des Rentenbeginns, in dem der Hinzuverdienst vorher ja auch bedeutungslos ist) nur noch die vier Monate bis zur Regelaltersgrenze zählen, weil Hinzuverdienst ab Mai 2019 ja uninteressant ist. In einem Änderungsbescheid vom Dezember 2018 wurde ab Januar 2019 ein geänderter Hinzuverdienst in Höhe von 12.792 € berücksichtigt. Es werden nur noch 216,40 € von der Vollrente abgezogen. Erläuternd dazu heißt es „Für diesen Zeitraum berücksichtigen wir zunächst den kalenderjährlichen Hinzuverdienst, den Sie voraussichtlich haben werden. Zum 01.05.2019 werden wir überprüfen, ob dieser voraussichtliche Hinzuverdienst mit Ihrem tatsächlichen Hinzuverdienst übereinstimmt. Stimmen beide Beträge nicht überein, müssen wir die Rente rückwirkend neu berechnen. Daraus kann sich eine Nachzahlung für Sie ergeben, zu viel gezahlte Beträge müssen Sie jedoch zurückzahlen.“ Kann das richtig sein? Hat man etwa beim „kalenderjährlichen Hinzuverdienst“ die Zeit bis Dezember 2019 berücksichtigt, obwohl der Hinzuverdienst ab Mai 2019 keine Rolle mehr spielen kann? Hätte ich etwa den Hinzuverdienst nach Erreichen der Regelaltersgrenze doch mit angeben sollen, also z.B. auch eine Einmalzahlung noch im Dezember 2019? Habe ich mit einer größeren Rückforderung zu rechnen?

2 Antworten

KSCam 30.03.2019 | 10:21
Nur keine Panik, da läuft alles korrekt. überschlägig gerechnet, verdienen Sie in den 4 Monaten bis April 2019 etwa 12800 €, also ca. 6000 mehr als der Freibetrag, geteilt durch 12 gibt 500 mal 40% gibt eine Kürzung von ca 200 €. Somit ist alles OK wenn die momentane Kürzung bei 216 liegt. Und genauso OK ist es auch dass die DRV die Prognose Jan - April 2019 mit dem tatsächlichen Verdienst Jan - April 2019 abgleicht - das pssiert irgendwann nach dem 30.04. Da läuft alles ganz gesetzeskonform ab. Schönes WE
-am 01.04.2019 | 07:15
Hallo Flexirentner, Sie haben alles richtig gemacht. In dem Kalenderjahr, in dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen, ist nur der Hinzuverdienst bis dahin anzurechnen, bei Ihnen also nur der Verdienst vom 01.01.2019 - 30.04.2019. Nichtsdestotrotz handelt es bei Ihrer Angabe ja zunächst erst einmal um eine Prognose (noch ist der 30.04.2019 nicht erreicht), die später im Rahmen der sog. Spitzabrechnung überprüft wird, wenn feststeht, wieviel Sie tatsächlich bis einschließlich 30.04.2019 verdienst haben.
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