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Hinzuverdienst und Unfallrente

von Magdeburger20.03.2010 | 07:20
1742 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, durch einen Arbeitsunfall kam es zu einer 30%igen Erwerbsminderung meinerseits. Auf Basis dieser 30% erhalte ich eine Unfallrente. Wieviel darf ich hinzuverdienen, wenn ich als Arbeitnehmer tätig bin und wieviel darf ich hinzuverdienen, wenn ich als Selbstständiger tätig wäre?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ob und ggf. in welcher Höhe Hinzuverdienst oder sonstiges Einkommen neben Ihrer Unfallrente zulässig ist, kann Ihnen Ihre Unfallversicherung mitteilen.

Ergänzend sei gesagt, dass bei einem gleichzeitigen Bezug einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die Unfallrente als anrechenbares Einkommen gilt. Das bedeutet, dass die Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung aufgrund der Rente aus der Unfallversicherung ggf. nicht in voller Höhe gezahlt werden kann.

1 Antworten

Schadeam 20.03.2010 | 07:42
Schauen Sie in den Bewilligungsbescheid oder rufen Sie am Montagmorgen Ihre BG an! Und wenn im Bescheid nichts dazu drin steht, dürfen Sie wohl unbegrenzt zuverdienen. Das ist nicht das Themangebiet der Experten der DRV.
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