Hallo Anja,
wie Sie ja bereits wissen, gilt die erhöhte Hinzuverdienstgrenze von 44.590 Euro für eine vorgezogene Altersrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze nur für das Jahr 2020.
Ab dem 01.01.2021 gilt wieder die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro.
Liegt Ihr Hinzuverdienst ab diesem Zeitpunkt darüber, wird Ihre Altersrente gekürzt - und genau das ist das Wesen der Flexirente. Erst ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung