Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Anja,
wie Sie ja bereits wissen, gilt die erhöhte Hinzuverdienstgrenze von 44.590 Euro für eine vorgezogene Altersrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze nur für das Jahr 2020.
Ab dem 01.01.2021 gilt wieder die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro.
Liegt Ihr Hinzuverdienst ab diesem Zeitpunkt darüber, wird Ihre Altersrente gekürzt - und genau das ist das Wesen der Flexirente. Erst ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.