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Experten-Antwort

Hinzuverdienst Volle EM-Rente

von Schmiede23.11.2016 | 21:11
892 Ansichten
2 Antworten
Hallo, angenommen man hat plötzlich einkommen aus Gewerbe.Ohne dafür zu Arbeiten! Wäre das egal wie hoch das einkommen ist so, dass die volle EM rente max auf 1/4 gekürzt wird und man Trotzdem weiter Gesetzlich krankenversichert bleibt? (KK versicherung zahlt hier voll die DRV?)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.11.2016 | 09:01

Hallo Schmiede,

wenn Sie ein Einkommen erzielen würden, welches die Hinzuverdienstgrenze für die 1/4-Teilrente übersteigt, dann wird diese natürlich nicht mehr gezahlt - es ist also nicht "egal", wie hoch das Einkommen ist. Hinsichtlich der Fragen zur Krankenversicherung in diesem Zusammenhang möchte ich Sie an Ihre Krankenkasse verweisen.

1 Antworten

W*lfgangam 23.11.2016 | 22:21
Hallo Schmiede, >angenommen man hat plötzlich einkommen aus Gewerbe.Ohne dafür zu Arbeiten! Nehmen Sie eine Windparkanlage, die dreht sich von alleine - da müssen Sie nicht zusätzlich am Rotor drehen/arbeiten ;-) > Wäre das egal wie hoch das einkommen ist so, dass die volle EM rente max auf 1/4 gekürzt wird und man Trotzdem weiter Gesetzlich krankenversichert bleibt? 2 Fragen in einer – Sie wollen wirklich gewerblich tätig werden? ;-) Die Hinzuverdienstgrenzen ersehen Sie aus Ihrem EMRT-Bescheid, bzw. lassen Sie sich die neu mitteilen, welche Staffelung da aktuell gilt (ab 01.07.2017/Flexi-Rente sieht das eh wieder ein wenig anders aus!) Natürlich werden Sie die gesetzliche KV (GKV) nicht verlassen müssen, auch wenn das Gesamteinkommen (Rente + Gewerbeeinnahmen) die Beitragsbemessungsgrenze KV überschreitet und Sie die Wahl haben freiwilliges Mitglied der GKV zu bleiben, oder sich in die PKV zu verabschieden. > (KK versicherung zahlt hier voll die DRV?) Wenn aufgrund einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit nur eine freiwillige KV möglich ist, zahlt die DRV die KV-Beiträge in anderer Form – kein Abzug von der Rente, noch 7,3 % Zuschuss vom Rentenbetrag oben drauf und Sie zahlen die gesamten KV/PV- Beiträge dann allein. TIPP: sprechen Sie vorher mit Ihrer KK, wie das beitragsrechtlich bei selbständiger Tätigkeit dann läuft! Gruß w.
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