Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Hinzuverdienstabfrage und nun noch mal

von Katorui25.03.2023 | 13:42
251 Ansichten
14 Antworten
Im Februar wurde der Hinzuverdienst im Rahmen des Antrags auf eine Erwerbsminderungsrente ab 1. August 2022 abgefragt. Es wurde alles ordnungsgemäß und schnell erledigt. Jetzt kommt einen Monat später noch ein mit „Eilt sehr!“ versehener Brief: die Krankenkasse möge noch bescheinigen, wie viel Krankengeld in 2022 geflossen ist. Hätte man das nicht auch gleich Anfang Februar abfragen können? Es wäre schön gewesen, denn jetzt geht noch mehr Zeit ins Land. Allerdings ist in dem Schreiben für die Krankenkasse nur noch von 2022 komplett und nicht mehr ab August die Rede.

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 26.03.2023 | 23:29

Liebe User,

wir pflegen einen respektvollen Umgangston. Deswegen habe ich einige Beschimpfungen gelöscht.

Ihr Admin

Experten-Antwortam 27.03.2023 | 07:05

Guten Morgen, Katorui,

es tut uns leid, dass es durch die erneute Anfrage noch mal zu einer Verzögerung gekommen ist. Vermutlich hat die Sachbearbeitung nicht sofort gesehen, dass Sie ab September 2022 auch Krankengeld beziehen, das als Hinzuverdienst zu berücksichtigen ist. Wo Menschen arbeiten passieren halt auch mal Fehler.

Sie haben aber ja schon viele Tipps erhalten, wie Sie die gewünschte Antwort so schnell wie möglich an uns übermitteln können, so dass Ihr Antrag jetzt abgeschlossen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Juppam 25.03.2023 | 14:24
Hätte man, hat man aber wohl nicht. Und jetzt? Nur mal bisschen motzen hier?
Schadeam 25.03.2023 | 14:36
Wer hier im Forum soll beurteilen können warum das KG erst jetzt und nicht schon damals abgefragt wurde? Rufen Sie am Montag den Absender des Schreibens an,... Selbst wenn es ein Fehler der Sachbearbeitung gewesen sein sollte, möge es der kritisieren, dem bei der Arbeit noch nie ein Fehler unterlaufen ist. Schönen Tag noch.
franticam 25.03.2023 | 15:04
Ruf mal bei der KK an. Normalerweise (so kenne ich das) wird die KK direkt von der DRV angeschrieben. Oft wissen die von der Bewilligung schon früher als der EM-Rentner selbst. Vielleicht hat sie nur noch nicht geantwortet und der Fehler liegt nicht bei der DRV sondern bei der KK.
Abschlägeam 25.03.2023 | 16:10
Dann haben Sie wohl versäumt, die Bescheinigung der Krankenkasse als 'Nachweis Einkommen' beizufügen. Denn im Fragebogen zum Punkt Einkommen/Hinzuverdienst wird auch nach Einkünften aus Erwerbsersatzeinkommen gefragt. Und Krankengeld IST ein Erwerbsersatzeinkommen. Also nicht rumnöhlen, sondern schnellstmöglich erledigen :-) Die 'Jahresbescheinigung der Krankenkasse für das Jahr 2022 müsste Ihnen inzwischen vorliegen. Nehmen Sie also die und den ursprünglichen 'Bescheid' der KK über den kalendertäglichen Anspruch Krankengeld, den Sie ja auch erhalten hatten und senden beides z.B. als PDF online mit diesem Formular an die DRV, dann dürfte die erst einmal alles zur Berechnung Notwendige haben. https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… und Sie könnten es noch HEUTE erledigen. Ob und in welcher Höhe die KK einen Erstattungsanspruch geltend machen kann/würde, hängt davon ab, ob Sie eine volle oder halbe EM-Rente erhalten werden. Das erfahren Sie dann, wenn Ihnen der Bescheid der DRV vorliegt. Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Abschlägeam 25.03.2023 | 16:45
Katorui schrieb

Hab heute die Hotline angerufen und in der App das Schreiben hochgeladen und hoffe, dass sich nächste Woche einer von der Krankenkasse drum kümmert

Ruf mal bei der KK an. Normalerweise (so kenne ich das) wird die KK direkt von der DRV angeschrieben. Oft wissen die von der Bewilligung schon früher als der EM-Rentner selbst. Vielleicht hat sie nur noch nicht geantwortet und der Fehler liegt nicht bei der DRV sondern bei der KK.
Hab heute die Hotline angerufen und in der App das Schreiben hochgeladen und hoffe, dass sich nächste Woche einer von der Krankenkasse drum kümmert
Das ist ja auch schon mal ein Schritt in die richtige Richtung :-) Aber dann nicht nur abwarten, dass andere machen, sondern trotzdem proaktiv der DRV schon mal die vorliegenden Unterlagen übermitteln. Notfalls 'nur' den Bescheid über den kalendertäglichen Anspruch ab Datum xy. Wenn Ihnen selbst noch keine Jahresmeldung der KK vorliegt, bei der DRV müsste die schon sein (Meldefrist war Ende Februar). Wenn Ihnen eine volle EM-Rente bewilligt wird, hat die KK einen Erstattungsanspruch für einen rückwirkend parallelen Anspruch. Wenn Ihnen eine halbe EM-Rente bewilligt wird, und der Beginn der Rente NACH dem Auslöser des Krankengeldes liegt (also nach der AU), dann ist Krankengeld Hinzuverdienst bei der Rente. Und ab Datum Rentenbescheid wird dann das Krankengeld um die Rente gemindert. Und so einen Aufriss wie im Moment mit 'EILT SEHR' macht die DRV bei einer Ablehnung nicht, es ist also 'kurz vor Bewilligung'. Nun also machen Sie mal mit :-) Ist doch in Ihrem Sinne.
Katoruiam 25.03.2023 | 16:37
Abschläge schrieb

Dann haben Sie wohl versäumt, die Bescheinigung der Krankenkasse als 'Nachweis Einkommen' beizufügen. Denn im Fragebogen zum Punkt Einkommen/Hinzuverdienst wird auch nach Einkünften aus Erwerbsersatzeinkommen gefragt. Und Krankengeld IST ein Erwerbsersatzeinkommen.

Also nicht rumnöhlen, sondern schnellstmöglich erledigen :-)

Die 'Jahresbescheinigung der Krankenkasse für das Jahr 2022 müsste Ihnen inzwischen vorliegen.

Nehmen Sie also die und den ursprünglichen 'Bescheid' der KK über den kalendertäglichen Anspruch Krankengeld, den Sie ja auch erhalten hatten und senden beides z.B. als PDF online mit diesem Formular an die DRV, dann dürfte die erst einmal alles zur Berechnung Notwendige haben.

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003

und Sie könnten es noch HEUTE erledigen.

Ob und in welcher Höhe die KK einen Erstattungsanspruch geltend machen kann/würde, hängt davon ab, ob Sie eine volle oder halbe EM-Rente erhalten werden.

Das erfahren Sie dann, wenn Ihnen der Bescheid der DRV vorliegt.

Ein schönes Wochenende und alles Gute!

...Die 'Jahresbescheinigung der Krankenkasse für das Jahr 2022 müsste Ihnen inzwischen vorliegen. Nehmen Sie also die und den ursprünglichen 'Bescheid' der KK über den kalendertäglichen Anspruch Krankengeld, den Sie ja auch erhalten hatten und senden beides z.B. als PDF online mit diesem Formular an die DRV, dann dürfte die erst einmal alles zur Berechnung Notwendige haben. https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… und Sie könnten es noch HEUTE erledigen. Ob und in welcher Höhe die KK einen Erstattungsanspruch geltend machen kann/würde, hängt davon ab, ob Sie eine volle oder halbe EM-Rente erhalten werden. Das erfahren Sie dann, wenn Ihnen der Bescheid der DRV vorliegt. Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Ich habe das über diese Ausweisfunktion gemacht. Über elektronische Post oder so. Das wird schon auch funktionieren. Ebenfalls ein schönes Wochenende.
Katorui am 25.03.2023 | 16:34
Abschläge schrieb

Dann haben Sie wohl versäumt, die Bescheinigung der Krankenkasse als 'Nachweis Einkommen' beizufügen. Denn im Fragebogen zum Punkt Einkommen/Hinzuverdienst wird auch nach Einkünften aus Erwerbsersatzeinkommen gefragt. Und Krankengeld IST ein Erwerbsersatzeinkommen.

Also nicht rumnöhlen, sondern schnellstmöglich erledigen :-)

Die 'Jahresbescheinigung der Krankenkasse für das Jahr 2022 müsste Ihnen inzwischen vorliegen.

Nehmen Sie also die und den ursprünglichen 'Bescheid' der KK über den kalendertäglichen Anspruch Krankengeld, den Sie ja auch erhalten hatten und senden beides z.B. als PDF online mit diesem Formular an die DRV, dann dürfte die erst einmal alles zur Berechnung Notwendige haben.

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003

und Sie könnten es noch HEUTE erledigen.

Ob und in welcher Höhe die KK einen Erstattungsanspruch geltend machen kann/würde, hängt davon ab, ob Sie eine volle oder halbe EM-Rente erhalten werden.

Das erfahren Sie dann, wenn Ihnen der Bescheid der DRV vorliegt.

Ein schönes Wochenende und alles Gute!

...Hätte man das nicht auch gleich Anfang Februar abfragen können? Es wäre schön gewesen, denn jetzt geht noch mehr Zeit ins Land. Allerdings ist in dem Schreiben für die Krankenkasse nur noch von 2022 komplett und nicht mehr ab August die Rede.
Dann haben Sie wohl versäumt, die Bescheinigung der Krankenkasse als 'Nachweis Einkommen' beizufügen. Denn im Fragebogen zum Punkt Einkommen/Hinzuverdienst wird auch nach Einkünften aus Erwerbsersatzeinkommen gefragt. Und Krankengeld IST ein Erwerbsersatzeinkommen. Also nicht rumnöhlen, sondern schnellstmöglich erledigen :-) Die 'Jahresbescheinigung der Krankenkasse für das Jahr 2022 müsste Ihnen inzwischen vorliegen. Nehmen Sie also die und den ursprünglichen 'Bescheid' der KK über den kalendertäglichen Anspruch Krankengeld, den Sie ja auch erhalten hatten und senden beides z.B. als PDF online mit diesem Formular an die DRV, dann dürfte die erst einmal alles zur Berechnung Notwendige haben. https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… und Sie könnten es noch HEUTE erledigen. Ob und in welcher Höhe die KK einen Erstattungsanspruch geltend machen kann/würde, hängt davon ab, ob Sie eine volle oder halbe EM-Rente erhalten werden. Das erfahren Sie dann, wenn Ihnen der Bescheid der DRV vorliegt. Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Nope, da wurden keine Bescheinigungen angefragt. Aber ich habe zumindestens die Meldungen von der KK Aus dem September mit beigefügt. Eigentlich sollte man nur ankreuzen, „bezogen sie Krankengeld.“
Katorui am 25.03.2023 | 19:03
Vielen Dank, jawoll, ich habe alles von ich KG-mäßig hatte, proaktiv an die Rentenversicherung geschickt. Nun wird es wohl weiter seinen Gang gehen. Mit freundlichen Grüßen und einen schönen verkürzten Sonntag für alle Helferein
Abschlägeam 25.03.2023 | 23:49
Katorui schrieb

Hallo @Abschläge, Kann ich nochmal nachfragen? Die Rente soll ab 1.8.2022 starten und KG hatte ich im September. Vorher nicht. Wie wäre es in dem Fall?

Und wenn ich jetzt im Juni 2023 bei einer Teilrente wieder krank wäre, bekomme ich dann KG aufgrund der Teilzeitarbeit + Teilrente?

Dankeschön

Warten Sie einfach den Bescheid ab. Oder haben Sie doch schon einen?? Und falls nicht, wer sagt denn, dass die Rente ab 01.08. beginnen soll?? Das (oder auch ein anderes Datum) gilt erst, wenn Sie es schwarz auf recyceltem weiß mit Überschrift 'Rentenbescheid' haben. 'Grundsätzlich' können Sie das mit dem Krankengeld in den §§ 48 ff. SGB V nachlesen. Und wie das dann, wenn ein Bescheid über eine EM-Rente vorliegt, mit Krankengeldanspruch in Ihrem Fall im 'Falle von wenn' ist, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse. Die weiß das nämlich anhand Ihres Versichertenkontos dort genau, auch im Zusammenhang mit Vorerkrankungen und 'Blockfrist' und so. Meine Glaskugel zeigt bei 'geht über allgemein hinaus' leider immer nur durchgehende Nebelschwaden :-( Während dort, wo Ihre Unterlagen vorliegen, auch klarere Sichtverhältnisse herrschen sollten ;-) Also haben Sie noch a bisserl Geduld und erst einmal einen gemütlichen Sonntag.
Katorui am 25.03.2023 | 22:42
Abschläge schrieb

Ruf mal bei der KK an. Normalerweise (so kenne ich das) wird die KK direkt von der DRV angeschrieben. Oft wissen die von der Bewilligung schon früher als der EM-Rentner selbst. Vielleicht hat sie nur noch nicht geantwortet und der Fehler liegt nicht bei der DRV sondern bei der KK.

[/quote]

Hab heute die Hotline angerufen und in der App das Schreiben hochgeladen und hoffe, dass sich nächste Woche einer von der Krankenkasse drum kümmert[/quote]

Das ist ja auch schon mal ein Schritt in die richtige Richtung :-)

Aber dann nicht nur abwarten, dass andere machen, sondern trotzdem proaktiv der DRV schon mal die vorliegenden Unterlagen übermitteln.

Notfalls 'nur' den Bescheid über den kalendertäglichen Anspruch ab Datum xy.

Wenn Ihnen selbst noch keine Jahresmeldung der KK vorliegt, bei der DRV müsste die schon sein (Meldefrist war Ende Februar).

Wenn Ihnen eine volle EM-Rente bewilligt wird, hat die KK einen Erstattungsanspruch für einen rückwirkend parallelen Anspruch.

Wenn Ihnen eine halbe EM-Rente bewilligt wird, und der Beginn der Rente NACH dem Auslöser des Krankengeldes liegt (also nach der AU), dann ist Krankengeld Hinzuverdienst bei der Rente. Und ab Datum Rentenbescheid wird dann das Krankengeld um die Rente gemindert.

Und so einen Aufriss wie im Moment mit 'EILT SEHR' macht die DRV bei einer Ablehnung nicht, es ist also 'kurz vor Bewilligung'. Nun also machen Sie mal mit :-) Ist doch in Ihrem Sinne.

Hallo @Abschläge, Kann ich nochmal nachfragen? Die Rente soll ab 1.8.2022 starten und KG hatte ich im September. Vorher nicht. Wie wäre es in dem Fall? Und wenn ich jetzt im Juni 2023 bei einer Teilrente wieder krank wäre, bekomme ich dann KG aufgrund der Teilzeitarbeit + Teilrente? Dankeschön
Katorui am 26.03.2023 | 09:43
Ich wünsche allen einen schönen Sonntag.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026