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Experten-Antwort

Hinzuverdienstabfrage und nun noch mal

von Katorui25.03.2023 | 13:42
262 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Februar wurde der Hinzuverdienst im Rahmen des Antrags auf eine Erwerbsminderungsrente ab 1. August 2022 abgefragt. Es wurde alles ordnungsgemäß und schnell erledigt. Jetzt kommt einen Monat später noch ein mit „Eilt sehr!“ versehener Brief: die Krankenkasse möge noch bescheinigen, wie viel Krankengeld in 2022 geflossen ist. Hätte man das nicht auch gleich Anfang Februar abfragen können? Es wäre schön gewesen, denn jetzt geht noch mehr Zeit ins Land. Allerdings ist in dem Schreiben für die Krankenkasse nur noch von 2022 komplett und nicht mehr ab August die Rede.

Antworten vom Expertenteam

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe User,

wir pflegen einen respektvollen Umgangston. Deswegen habe ich einige Beschimpfungen gelöscht.

Ihr Admin

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen, Katorui,

es tut uns leid, dass es durch die erneute Anfrage noch mal zu einer Verzögerung gekommen ist. Vermutlich hat die Sachbearbeitung nicht sofort gesehen, dass Sie ab September 2022 auch Krankengeld beziehen, das als Hinzuverdienst zu berücksichtigen ist. Wo Menschen arbeiten passieren halt auch mal Fehler.

Sie haben aber ja schon viele Tipps erhalten, wie Sie die gewünschte Antwort so schnell wie möglich an uns übermitteln können, so dass Ihr Antrag jetzt abgeschlossen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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12 Antworten

Juppam 25.03.2023 | 14:24
Hätte man, hat man aber wohl nicht. Und jetzt? Nur mal bisschen motzen hier?
Schadeam 25.03.2023 | 14:36
Wer hier im Forum soll beurteilen können warum das KG erst jetzt und nicht schon damals abgefragt wurde? Rufen Sie am Montag den Absender des Schreibens an,... Selbst wenn es ein Fehler der Sachbearbeitung gewesen sein sollte, möge es der kritisieren, dem bei der Arbeit noch nie ein Fehler unterlaufen ist. Schönen Tag noch.
franticam 25.03.2023 | 15:04
Ruf mal bei der KK an. Normalerweise (so kenne ich das) wird die KK direkt von der DRV angeschrieben. Oft wissen die von der Bewilligung schon früher als der EM-Rentner selbst. Vielleicht hat sie nur noch nicht geantwortet und der Fehler liegt nicht bei der DRV sondern bei der KK.
Abschlägeam 25.03.2023 | 16:10
Dann haben Sie wohl versäumt, die Bescheinigung der Krankenkasse als 'Nachweis Einkommen' beizufügen. Denn im Fragebogen zum Punkt Einkommen/Hinzuverdienst wird auch nach Einkünften aus Erwerbsersatzeinkommen gefragt. Und Krankengeld IST ein Erwerbsersatzeinkommen. Also nicht rumnöhlen, sondern schnellstmöglich erledigen :-) Die 'Jahresbescheinigung der Krankenkasse für das Jahr 2022 müsste Ihnen inzwischen vorliegen. Nehmen Sie also die und den ursprünglichen 'Bescheid' der KK über den kalendertäglichen Anspruch Krankengeld, den Sie ja auch erhalten hatten und senden beides z.B. als PDF online mit diesem Formular an die DRV, dann dürfte die erst einmal alles zur Berechnung Notwendige haben. https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… und Sie könnten es noch HEUTE erledigen. Ob und in welcher Höhe die KK einen Erstattungsanspruch geltend machen kann/würde, hängt davon ab, ob Sie eine volle oder halbe EM-Rente erhalten werden. Das erfahren Sie dann, wenn Ihnen der Bescheid der DRV vorliegt. Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Abschlägeam 25.03.2023 | 16:45
Ruf mal bei der KK an. Normalerweise (so kenne ich das) wird die KK direkt von der DRV angeschrieben. Oft wissen die von der Bewilligung schon früher als der EM-Rentner selbst. Vielleicht hat sie nur noch nicht geantwortet und der Fehler liegt nicht bei der DRV sondern bei der KK.
Hab heute die Hotline angerufen und in der App das Schreiben hochgeladen und hoffe, dass sich nächste Woche einer von der Krankenkasse drum kümmert
Das ist ja auch schon mal ein Schritt in die richtige Richtung :-) Aber dann nicht nur abwarten, dass andere machen, sondern trotzdem proaktiv der DRV schon mal die vorliegenden Unterlagen übermitteln. Notfalls 'nur' den Bescheid über den kalendertäglichen Anspruch ab Datum xy. Wenn Ihnen selbst noch keine Jahresmeldung der KK vorliegt, bei der DRV müsste die schon sein (Meldefrist war Ende Februar). Wenn Ihnen eine volle EM-Rente bewilligt wird, hat die KK einen Erstattungsanspruch für einen rückwirkend parallelen Anspruch. Wenn Ihnen eine halbe EM-Rente bewilligt wird, und der Beginn der Rente NACH dem Auslöser des Krankengeldes liegt (also nach der AU), dann ist Krankengeld Hinzuverdienst bei der Rente. Und ab Datum Rentenbescheid wird dann das Krankengeld um die Rente gemindert. Und so einen Aufriss wie im Moment mit 'EILT SEHR' macht die DRV bei einer Ablehnung nicht, es ist also 'kurz vor Bewilligung'. Nun also machen Sie mal mit :-) Ist doch in Ihrem Sinne.
Katoruiam 25.03.2023 | 16:37
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
...Die 'Jahresbescheinigung der Krankenkasse für das Jahr 2022 müsste Ihnen inzwischen vorliegen. Nehmen Sie also die und den ursprünglichen 'Bescheid' der KK über den kalendertäglichen Anspruch Krankengeld, den Sie ja auch erhalten hatten und senden beides z.B. als PDF online mit diesem Formular an die DRV, dann dürfte die erst einmal alles zur Berechnung Notwendige haben. https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… und Sie könnten es noch HEUTE erledigen. Ob und in welcher Höhe die KK einen Erstattungsanspruch geltend machen kann/würde, hängt davon ab, ob Sie eine volle oder halbe EM-Rente erhalten werden. Das erfahren Sie dann, wenn Ihnen der Bescheid der DRV vorliegt. Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Ich habe das über diese Ausweisfunktion gemacht. Über elektronische Post oder so. Das wird schon auch funktionieren. Ebenfalls ein schönes Wochenende.
Katoruiam 25.03.2023 | 16:34
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
...Hätte man das nicht auch gleich Anfang Februar abfragen können? Es wäre schön gewesen, denn jetzt geht noch mehr Zeit ins Land. Allerdings ist in dem Schreiben für die Krankenkasse nur noch von 2022 komplett und nicht mehr ab August die Rede.
Dann haben Sie wohl versäumt, die Bescheinigung der Krankenkasse als 'Nachweis Einkommen' beizufügen. Denn im Fragebogen zum Punkt Einkommen/Hinzuverdienst wird auch nach Einkünften aus Erwerbsersatzeinkommen gefragt. Und Krankengeld IST ein Erwerbsersatzeinkommen. Also nicht rumnöhlen, sondern schnellstmöglich erledigen :-) Die 'Jahresbescheinigung der Krankenkasse für das Jahr 2022 müsste Ihnen inzwischen vorliegen. Nehmen Sie also die und den ursprünglichen 'Bescheid' der KK über den kalendertäglichen Anspruch Krankengeld, den Sie ja auch erhalten hatten und senden beides z.B. als PDF online mit diesem Formular an die DRV, dann dürfte die erst einmal alles zur Berechnung Notwendige haben. https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… und Sie könnten es noch HEUTE erledigen. Ob und in welcher Höhe die KK einen Erstattungsanspruch geltend machen kann/würde, hängt davon ab, ob Sie eine volle oder halbe EM-Rente erhalten werden. Das erfahren Sie dann, wenn Ihnen der Bescheid der DRV vorliegt. Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Nope, da wurden keine Bescheinigungen angefragt. Aber ich habe zumindestens die Meldungen von der KK Aus dem September mit beigefügt. Eigentlich sollte man nur ankreuzen, „bezogen sie Krankengeld.“
Katoruiam 25.03.2023 | 19:03
Vielen Dank, jawoll, ich habe alles von ich KG-mäßig hatte, proaktiv an die Rentenversicherung geschickt. Nun wird es wohl weiter seinen Gang gehen. Mit freundlichen Grüßen und einen schönen verkürzten Sonntag für alle Helferein
Abschlägeam 25.03.2023 | 23:49
Zitat von Katorui anzeigenausblenden
Warten Sie einfach den Bescheid ab. Oder haben Sie doch schon einen?? Und falls nicht, wer sagt denn, dass die Rente ab 01.08. beginnen soll?? Das (oder auch ein anderes Datum) gilt erst, wenn Sie es schwarz auf recyceltem weiß mit Überschrift 'Rentenbescheid' haben. 'Grundsätzlich' können Sie das mit dem Krankengeld in den §§ 48 ff. SGB V nachlesen. Und wie das dann, wenn ein Bescheid über eine EM-Rente vorliegt, mit Krankengeldanspruch in Ihrem Fall im 'Falle von wenn' ist, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse. Die weiß das nämlich anhand Ihres Versichertenkontos dort genau, auch im Zusammenhang mit Vorerkrankungen und 'Blockfrist' und so. Meine Glaskugel zeigt bei 'geht über allgemein hinaus' leider immer nur durchgehende Nebelschwaden :-( Während dort, wo Ihre Unterlagen vorliegen, auch klarere Sichtverhältnisse herrschen sollten ;-) Also haben Sie noch a bisserl Geduld und erst einmal einen gemütlichen Sonntag.
Katoruiam 25.03.2023 | 22:42
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Hallo @Abschläge, Kann ich nochmal nachfragen? Die Rente soll ab 1.8.2022 starten und KG hatte ich im September. Vorher nicht. Wie wäre es in dem Fall? Und wenn ich jetzt im Juni 2023 bei einer Teilrente wieder krank wäre, bekomme ich dann KG aufgrund der Teilzeitarbeit + Teilrente? Dankeschön
Katoruiam 26.03.2023 | 09:43
Ich wünsche allen einen schönen Sonntag.
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