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Experten-Antwort

Hinzuverdienst/Altersteilzeit

von Andreas08.05.2023 | 21:46
274 Ansichten
2 Antworten

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Ab 01/2023 können Altersrenten unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes bezogen werden. Ich bin schwerbehindert und könnte ab 04/2023 die Altersrente gem. 37 SGB VI beziehen. Mein Altersteilzeitvertrag mit meinem Arbeitgeber läuft noch bis 03/2024, ATZ im Blockmodell, Passivphase seit 10/2022. Ist ein Altersrentenbezug ab 04/2023 neben dem Entgelt aus der Altersteilzeit möglich? Mein Arbeitgeber sagt Nein, Unvereinbarkeit von Altersteilzeit und Altersruhegeld. Gibt es beim Hinzuverdienst gutes oder schlechtes Einkommen? Wer hat recht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas,

die Vereinbarung im Altersteilzeitvertrag unterliegt dem Arbeitsrecht.

Jedoch ist bei einem Bezug einer Altersrente die Altersteilzeit ausgeschlossen. Es ist somit keine Frage nach einem "guten oder schlechten Einkommen" in Bezug auf den Hinzuverdienst, sondern eine arbeitsrechtliche Frage, für die Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden müssen.

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1 Antworten

Abschlägeam 08.05.2023 | 22:12
Hallo Andreas, Ihr Arbeitgeber hat recht. Denn das Altersteilzeitgesetz ist so 'geplant', dass das Arbeitsverhältnis mit einem möglichen Rentenbeginn endet. Und das wird im Vorweg mit dem Arbeitgeber entsprechend vereinbart. Auch wenn Sie nun (anscheinend erst später??) einen GdB haben, der Ihnen eine vorgezogene Rente für schwerbehinderte Menschen ermöglichen würde, müssen Sie sich an den geschlossenen Vertrag halten, und das bedeutet keine Rente während der Laufzeit des ATZ-Vertrages (egal ob aktiv oder passiv), denn dies würde zu einem 'Störfall' führen und der gesamte Vertrag müsste zurückgerechnet werden, da hat Ihr Arbeitgeber natürlich 'keinen Bock drauf', wäre aber auch für Sie zum Nachteil. Schauen Sie also einfach noch einmal in Ihren ATZ-Vertrag und vor allem aber auch in das ATZ-Gesetz. Und auch wenn man gern an Aussagen seines Arbeitgebers zweifeln mag ;-) ... :-), diesmal müssen Sie ihm glauben. Alles Gute!
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