Hallo Andreas,
die Vereinbarung im Altersteilzeitvertrag unterliegt dem Arbeitsrecht.
Jedoch ist bei einem Bezug einer Altersrente die Altersteilzeit ausgeschlossen. Es ist somit keine Frage nach einem "guten oder schlechten Einkommen" in Bezug auf den Hinzuverdienst, sondern eine arbeitsrechtliche Frage, für die Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden müssen.