Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Hinzuverdienstberechnung freiberufliche Nebentätigkeit bei vorgezogener Altersrente

von talpa14.07.2009 | 12:51
2658 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, ich beziehe vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung und beziehe unregelmäßig im Jahr Honorare aus freiberuflicher Tätigkeit. Wie wird die Hinzuverdienstgrenze berechnet? Wie werden meine Kosten berücksichtigt? Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo talpa,

die Prüfung der Hinzuverdienstgrenze ist gerade im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit ein sehr umfassendes Thema, welches ich im Rahmen dieses Forums leider nicht in all seinen Facetten beleuchten kann. Grundsätzlich kann ich aber folgendes anmerken:

Bei selbständig Tätigen ist das monatliche Arbeitseinkommen grundsätzlich pauschalierend zu ermitteln. Hierzu ist als monatlicher Verdienst das Arbeitseinkommen eines Kalenderjahres (= steuerrechtlicher Gewinn lt. Einkommensteuerbescheid), geteilt durch 12, zugrunde zu legen, wenn die selbständige Tätigkeit während des gesamten Kalenderjahres ausgeübt wurde.

Weist der Versicherte sein monatliches Arbeitseinkommen nach, um z. B. von der zweimaligen Überschreitensmöglichkeit Gebrauch zu machen, wird dieses monatlich nachgewiesene Arbeitseinkommen bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen berücksichtigt. Wird das monatliche Arbeitseinkommen nachgewiesen, kann im zu beurteilenden Kalenderjahr jedoch nicht (wieder) auf die pauschalierende Ermittlung zurückgegriffen werden.

Weitere Informationen zum Hinzuverdienst erhalten Sie auch in der Broschüre "Altersrentner: Soviel können Sie hinzuverdienen" unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/altersrentner__hinzuverdienst,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/altersrentner_hinzuverdienst

Soweit Sie selbst tiefer in die Materie einsteigen wollen, kann ich Ihnen auch die Rechtliche Arbeitsanweisung der regionalen Rentenversicherungsträger zu diesem Thema empfehlen: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R0

Ansonsten würde ich empfehlen, eine persönliche individuelle Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers in Anspruch zu nehmen. Hier kann man am Besten auf Ihre konkrete Fallgestaltung eingehen und Sie ausführlich zu den Möglichkeiten bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenze beraten.

1 Antworten

talpaam 15.07.2009 | 15:30
Vielen Dank für Ihre Auskünfte.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026