Hallo Mini,
die Anrechnung von Hinzuverdienst auf eine Erwerbsminderungsrenten erfolgt in zwei Schritten.
Zuerst wird Ihr kalenderjährlicher Hinzuverdienst ermittelt - hier Bemessungsentgelt AlG 1 plus Bruttoentgelt Minijob ergibt zu berücksichtigendes Einkommen.
Dann wird dieses Einkommen Ihrer Hinzuverdienstgrenze gegenübergestellt.
Vom dem diese Hinzuverdienstgrenze übersteigenden Einkommen werden dann 40% auf die Bruttorente angerechnet.
In einer zweiten Berechnung wird dann noch der für Sie geltende Hinzuverdienstdeckel ermittelt.
Wird auch dieser mit der sich nach dem ersten Berechnungsschritt ergebenden Rente und dem zu berücksichtigenden Einkommen überschritten, werden 100% des den Hinzuverdienstdeckel überschreitenden Einkommens nochmals auf die Bruttorente angerechnet.